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Nieparser Amtskurier
Ausgabe 3/2026
Amtliche Mitteilungen
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Straßenreinigung im Amtsbereich Niepars

Sehr geehrte Anwohnerinnen und Anwohner,

mit dem Beginn der wärmeren Jahreszeit möchten wir Sie darauf hinweisen, dass gemäß § 3 der Straßenreinigungssatzung Ihrer Gemeinde die Reinigung der öffentlichen Straßen auf die Eigentümer der anliegenden Grundstücke übertragen ist. Dies beinhaltet die Reinigung von Rad-, Gehwegen, Trenn-, Baum- und Parkstreifen sowie anderen Teilen des Straßenkörpers. Diese Reinigung ist alle 14 Tage durchzuführen!

Zu den Reinigungsarbeiten gehören unter anderem das Mähen des Grünstreifens zwischen Grundstück und Straße, das Entfernen von Grasnarben auf Gehwegen, das Freihalten von Rinnsteinen und Regeneinläufen sowie die Pflege des Grabens zwischen Grundstück und Straße.

Bitte beachten Sie auch, dass Anpflanzungen (Sträucher, Bäume, usw.), die in den öffentlichen Verkehrsraum hineinwachsen, regelmäßig zurückgeschnitten werden müssen. Dies gilt auch für das Freischneiden von Laternen und von Verkehrsschildern zur Verkehrssicherung.

Wir empfehlen Ihnen bei den Reinigungsarbeiten Ihre eigene Sicherheit nicht zu vernachlässigen und Sicherheitsbekleidung wie Warnwesten oder Warneinrichtungen zu nutzen. Bei Fragen oder Anliegen steht Ihnen das Ordnungsamt Niepars gerne zur Verfügung.

Bitte beachten Sie, dass bei Nichtbeachtung der Straßenreinigungssatzung Verwarngelder oder Bußgelder verhängt werden können. Wir appellieren daher an Ihre Verantwortung als Anwohnerinnen und Anwohner, die Reinigungspflichten ordnungsgemäß zu erfüllen, um die Sauberkeit und Sicherheit unserer Straßen zu gewährleisten.

Vielen Dank für Ihre Mithilfe bei der Sauberkeit unserer Straßen!

Ihr Ordnungsamt Niepars