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Nieparser Amtskurier
Ausgabe 4/2025
Amtliche Bekanntmachungen
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Startschuss für die kommunale Wärmeplanung

Fernwärmeanschluss oder dezentrale Versorgung – diese Frage klärt die kommunale Wärmeplanung

Amt Niepars nimmt zukünftige Wärmeversorgung in Angriff

Entsprechend des Bundesklimaschutzgesetzes müssen Kommunen bis 2045 klimaneutral sein. Das bedeutet, spätestens dann dürfen auch in Heizungen keine fossilen Rohstoffe wie Gas oder Öl mehr verbrannt werden. Wie eine Wärmeversorgung zukünftig mit erneuerbaren Energien aussehen kann, möchte das Amt Niepars mit Hilfe der kommunalen Wärmeplanung beantworten. Sie dient als Planungsinstrument für die Wärmewende und hilft Gemeinden, Hauseigentümern und Unternehmen dabei, eine Entscheidung für eine zukunftssichere Wärmeversorgung zu treffen. Unterstützt wird das Amt dabei von der Kommunalberatung KUBUS mit Sitz in Schwerin sowie Theta Concepts aus Rostock.

Die Wärmeplanung wird für die Gemeinden Niepars, Pantelitz, Groß Kordshagen, Lüssow, Steinhagen, Jakobsdorf, Wendorf sowie Zarrendorf kostengünstige und klimaschonende Heizungsformen empfehlen. Dies kann der Ausbau oder die Einrichtung eines zentralen Wärmenetzes sein oder dezentrale Lösungen wie z. B. Wärmepumpen. „Ich bin froh, dass wir für den Amtsbereich Niepars jetzt mit der Wärmeplanung starten und unsere Gemeinden damit Planungssicherheit bekommen“, sagt Bauamtsleiterin Silke Lüsch. „Mit der Entscheidung für eine bestimmte Heizungsanlage bindet man sich für mindestens 20 Jahre. Je eher wir wissen, welche Lösungen in welchem Teil unseres Amtsbereiches gut funktionieren, desto besser“, so Fr. Lüsch weiter.

Bei der Wärmeplanung ist nicht nur die technische oder rechtliche Machbarkeit entscheidend. Die im Ergebnis empfohlenen Maßnahmen müssen auch wirtschaftlich und sozialverträglich sein. Zudem wird die Planung aufzeigen, wie der Energiebedarf für die Wärmeversorgung durch Effizienz- oder Sanierungsmaßnahmen gesenkt werden kann.

Bund übernimmt 90 Prozent der Kosten

Bis spätestens Juni 2028 müssen Kommunen mit weniger als 100.000 Einwohner*innen entsprechend des Wärmeplanungsgesetzes des Bundes eine kommunale Wärmeplanung vorlegen. Das Amt Niepars hatte bereits frühzeitig Bundesfördermittel im Rahmen der Nationalen Klimaschutzinitiative (NKI) beantragt. Der Fördermittelzuschuss wird 90 Prozent der durch die Wärmeplanung verursachten Kosten decken. Mit ersten Ergebnissen ist im Herbst 2025 zu rechnen.

Die Wärmewende ist eine gemeinsame Herausforderung

Die Wärmewende wird nur gemeinsam gelingen. Neben Verwaltung und Energieversorgern werden daher auch viele weitere Akteur*innen an der Wärmeplanung beteiligt. Dazu gehören zum Beispiel Zweckverbände, Schornsteinfeger*innen, Unternehmen, die Wohnungswirtschaft und Bürger*innen. Hierzu lädt die Amtsverwaltung in den kommenden Wochen und Monaten zu unterschiedlichen Gesprächsformaten ein. Die Termine werden rechtzeitig bekannt gegeben.

Kostenfreie Beratung für Gebäudeeigentümer und Unternehmen im Land

Wer bereits jetzt wissen möchte, ob sich der Wärmebedarf des eigenen Hauses mit Hilfe von Sanierungsmaßnahmen reduzieren lässt und welche Fördermittel der Bund zuschießt, kann eine kostenfreie Energieberatung durch die Verbraucherzentrale Mecklenburg-Vorpommern in Anspruch nehmen (https://www.verbraucherzentrale-mv.eu/beratungsstellen/stralsund). So lassen sich Energiekosten sofort senken und die zukünftige klimafreundliche Heizung kann kleiner dimensioniert und damit günstiger ausfallen.

Für Unternehmen bietet die Landesenergie- und Klimaschutzagentur Mecklenburg-Vorpommern mit ihrer Kampagne MVeffizient kostenfreie Beratungen zu mehr Energieeffizienz, die Nutzung erneuerbarer Energien und Fördermitteln (www.mv-effizient.de).

Aktuelle Infos sowie Hintergrundinformationen zur kommunalen Wärmeplanung werden auf der Webseite des Amtes unter folgendem Link veröffentlicht: https://www.amt-niepars.de/.