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Nieparser Amtskurier
Ausgabe 4/2025
Amtliche Bekanntmachungen
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Öffentliche Bekanntmachung des Einwohnermeldeamtes

Widerspruchsrecht gegen Meldeauskünfte in besonderen Fällen:

In Vorbereitung der Wahlen und gemäß § 50 des Bundesmeldegesetztes weist Ihre Meldebehörde darauf hin, dass jeder Betroffene das Recht hat, in nachfolgenden Fällen der Weitergabe seiner Daten zu widersprechen.

Dies beinhaltet:

1.

Die Weitergabe von Daten an Parteien, Wählergruppen und andere Träger von Wahlvorschlägen im Zusammenhang mit Parlaments- und Kommunalwahlen und Abstimmungen auf staatlicher und kommunaler Ebene.

2.

Das Erteilen von Auskünften über Alters- und Ehejubiläen von Einwohnern an Mandatsträger (z.B. Bürgermeister, Landrat, Bundespräsident), Presse (z.B. Ostsee-Zeitung) oder Rundfunk.

3.

Das Erteilen von Auskünften an Adressbuchverlage.

4.

Die Übermittlung von Daten an öffentlich-rechtliche Religionsgesellschaften Ihrer Familienangehörigen, denen Sie selbst nicht angehören.

Durch die Meldebehörde werden keine Auskünfte erteilt, wenn Betroffene bei der Anmeldung oder vor der beantragten Melderegisterauskunft dieser Auskunft widersprochen haben.

Der Widerspruch kann beim Einwohnermeldeamt Niepars eingelegtwerden.

Diesen Antrag können Sie schriftlich einreichen. Das entsprechende Formular finden Sie auf der Internetseite des Amtes Niepars. Ebenso ist dieses vor Ort erhältlich oder Sie nutzen den folgenden Antrag.

Ihr Einwohnermeldeamt
Frau Gräming

Absender:

Name, Vorname

Geburtsdatum

Straße/Postfach

Postleitzahl, Ort

Amt Niepars

Der Amtsvorsteher

- Meldebehörde -

Gartenstraße 69 b

18442 Niepars

Widerspruch gegen die Weitergabe meiner Daten gemäß § 50 Bundesmeldegesetz

Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit widerspreche ich der Weitergabe meiner Daten an

O

Parteien, Wählergruppen und andere Träger von Wahlvorschlägen im Zusammenhang mit Parlaments- und Kommunalwahlen und Abstimmungen auf staatlicher und kommunaler Ebene (§ 50 Abs. 1 BMG),

O

Mandatsträger, Presse oder Rundfunk bei Anfragen nach Alters- oder Ehejubiläen (§ 50 Abs. 2 BMG),

O

Adressbuchverlage zum Zwecke der Veröffentlichung in einem Adressbuch (§ 50 Abs. 3 LMG),

O

öffentlich-rechtliche Religionsgesellschaften meiner Familienangehörigen (Ehegatte, minderjährige Kinder, Eltern minderjähriger Kinder), denen ich selbst nicht angehöre (§ 42 Abs. 3 BMG)

(Zutreffendes bitte ankreuzen!)

__________________________

(Datum und Unterschrift)