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Nieparser Amtskurier
Ausgabe 6/2026
Amtliche Mitteilungen
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Information – Umstellung der Wasser- und Bodenverbandsgebühren

Hiermit möchten wir Sie darüber informieren, dass die Steuerabteilung des Amtes Niepars zum 01.01.2027 eine Umstellung bei der Veranlagung der Wasser- und Bodenverbandsgebühren plant.

Seit der Grundsteuerreform 2025 wird die Grundsteuer A unmittelbar gegenüber dem jeweiligen Eigentümer festgesetzt. Dieses Verfahren soll künftig auch für die Umlage der Wasser- und Bodenverbandsgebühren angewendet werden.

Ziel der Umstellung ist es, die Grundsteuer und die Wasser- und Bodenverbandsgebühren in einem gemeinsamen Bescheid zusammenzuführen. Der Basisbescheid wird hierfür die Veranlagung der Grundsteuer sein. Die vom Finanzamt unter einem Aktenzeichen bewerteten Grundstücke sollen künftig auch für die Erhebung der Wasser- und Bodenverbandsgebühren in den von uns erstellten Bescheiden berücksichtigt werden. Bislang werden diese Wasser- und Bodenverbandsgebühren den Pächtern der bewirtschafteten Flächen in Rechnung gestellt.

Diese Zusammenführung der öffentlichen Abgaben wird auf den ab 2027 versendeten Veranlagungsbescheiden ersichtlich sein.

A. Nickel
Leiterin Finanzabteilung