Aus gegebenem Anlass weisen wir auf die „Amtsordnung über die öffentliche Sicherheit und Ordnung im Amtsbereich Niepars“ hin.
Gemäß § 4 Absatz 2 der Amtsordnung gilt im gesamten Amtsbereich eine Leinenpflicht: Hunde dürfen auf Straßen und Anlagen nur angeleint und von einer aufsichtsfähigen Person geführt werden.
Bitte beachten Sie: Ausgewiesene Freilaufflächen für Hunde gibt es nicht.
Darüber hinaus sind Gehwege, Bürgersteige und andere öffentliche Flächen sauber zu halten. Hundekot ist von den Tierhaltern unverzüglich aufzunehmen und ordnungsgemäß zu entsorgen.
Eine Nichtbeachtung der Leinenpflicht oder der Reinigungspflicht stellt eine Ordnungswidrigkeit dar und kann mit einer Geldbuße geahndet werden.
Im Auftrag