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Nieparser Amtskurier
Ausgabe 9/2025
Amtliche Bekanntmachungen
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Stellenausschreibung

In der Gemeinde Niepars ist zum 01.01.2026 eine Stelle als

Hallenwart (w/m/d)

zu besetzen.

Ihre Aufgaben:

Beaufsichtigung, Wartung und Pflege der Sportanlagen

Reinigungsarbeiten in der Sporthalle sowie in Umkleide- und Nebenräumen

Überwachung und Gewährleistung des Sportbetriebes (Kontrollgänge während und nach dem Trainings- und Spielbetrieb in der Sporthalle, Ausgabe und/oder Bereitstellung von Sportgeräten)

Umbauarbeiten bei Veranstaltungen

Kontrollen der Außenanlagen, Schäden und Gefahrenstellen erkennen und abstellen bzw. beseitigen

Reinigungsarbeiten auf dem Gelände, Müllentsorgung, Mäharbeiten, Winterdienst

Durchsetzung der geltenden Hallenordnung

Durchführung kleinerer Reparaturen

Vertretungstätigkeiten Hausmeister

Wenn die Situation es erfordert, sind auf Anweisung die Stunden auf dem Bauhof der Gemeinde zu leisten.

Ihr Profil:

Erfolgreich abgeschlossene Berufsausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf

eigenverantwortliches, selbstständiges Arbeiten, Zuverlässigkeit und Einsatzbereitschaft

Teamfähigkeit, Verantwortungsbewusstsein

Bereitschaft zu flexiblen Arbeitszeiten, auch am Abend und Wochenende

Handwerkliches Geschick

Führerschein Klasse B

Auf das Arbeitsverhältnis findet der Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst TVöD-VKA Anwendung. Gemäß § 2 (4) TVöD gelten die ersten sechs Monate der Beschäftigung als Probezeit.

Die regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit beträgt 30 Stunden. Die Arbeitszeit wird im Schichtdienst geleistet (Früh- und Spätdienst).

Die Vergütung erfolgt nach der Entgeltgruppe 5 TVöD.

Schwerbehinderte werden bei gleicher Eignung und Befähigung bevorzugt berücksichtigt.

Sie sind interessiert,

dann richten Sie Ihre Bewerbung mit den üblichen Unterlagen an die Personalstelle im Amt Niepars, z.Hd. Frau Holst:

Gemeinde Niepars

Die Bürgermeisterin

per Mail unter: i.holst@amt-niepars.de

Bitte nennen Sie Ihren frühestmöglichen Eintrittstermin.

Die Ausschreibungsfrist endet mit Ablauf des 06. Oktober 2025.

Wir machen darauf aufmerksam, dass schriftlich eingereichte Bewerbungsunterlagen nicht zurückgesandt werden. Es wird darum gebeten, ausschließlich Kopien einzureichen und auf das Übersenden von Bewerbungsmappen zu verzichten.

Wichtiger Hinweis:

Die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen bezüglich des Datenschutzes wird garantiert. Mit der Eingabe der Bewerbung erklären sich die Bewerberinnen und Bewerber gleichzeitig einverstanden, dass vorübergehend erforderliche Daten im Rahmen des Bewerbungsverfahrens gespeichert werden. Sofern Ihnen eine schriftliche Absage zugeht, werden Ihre Bewerbungsunterlagen drei Monate aufbewahrt und anschließend unter Beachtung der datenschutzrechtlichen Vorschriften vernichtet.

Jeanette Kretschmer
Bürgermeisterin