Anlage 1
Die 14. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Parchim erfolgt gemäß § 8 Abs. 3 BauGB im Parallelverfahren mit der Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 53 „Sondergebiet Photovoltaik- Energiepark Möderitz“ (Beschluss vom 14.09.2022).
Der Vorhabenträger beabsichtigt die Errichtung und den Betrieb einer Photovoltaik (PV) Anlage im Ortsteil Möderitz der Stadt Parchim. Die geplante Photovoltaikanlage leistet durch die Nutzung von Strahlungsenergie der Sonne zur Stromerzeugung einen wichtigen Beitrag zum Klimaschutz und reduziert die CO2- Ausschüttung um ca. 60.000 Tonnen pro Jahr.
Im wirksamen Flächennutzungsplan der Stadt Parchim (bzw. im wirksamen Flächennutzungsplan der ehem. Gemeinde Damm) ist das Plangebiet als Fläche für die Landwirtschaft gemäß § 5 Abs. 2 Nr. 9 BauGB dargestellt und befindet sich im bauplanungsrechtlichen Außenbereich. Dem Entwicklungsgebot entsprechend § 8 Abs. 2 BauGB Rechnung tragend, ist für diesen Bereich eine Flächennutzungsplan-Änderung notwendig. Die Darstellung eines Sonstigen Sondergebietes (SO-Gebiet) mit der Zweckbestimmung „Photovoltaikanlage“ und einer Grünfläche entspricht dem städtebaulichen Entwicklungsziel.
Durch die Änderung des Flächennutzungsplanes werden die Planungen der Stadt in Übereinstimmung gebracht.
Das Plangebiet befindet sich nördlich des Ortsteiles Möderitz und die darin liegenden Flächen sind durch das im Osten angrenzende Kiesabbaugebiet mit durchschnittlichen Bodenwertzahlen von 17- 29 nicht ertragreich und daher geeignet um eine Photovoltaikanlage zu errichten.
Das Plangebiet umfasst die Flurstücke 304, 305, 308, 309, 310, 320, 321 und 322 der Flur 1 in der Gemarkung Möderitz und erstreckt sich über eine Fläche von ca.108 ha, von dem ca. 87,5 ha zur Bebauung mit PV-Anlagen genutzt werden sollen.
Der Geltungsbereich ist der Anlage 1 zu entnehmen.
Der Beschluss wird hiermit bekannt gemacht.
Parchim, 21.12.2022
Bürgermeister