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Ausgabe 1/2025
Amtliche Mitteilungen
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Amtliche Bekanntmachung der Stadt Parchim über die Veröffentlichung des Entwurfs zur 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 41 „Vietingshof Nord“ der Stadt Parchim gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB)

Die Stadtvertretung der Stadt Parchim hat in ihrer Sitzung am 11.12.2024 den Entwurf der 1. Änderung zum Bebauungsplan Nr. 41 „Vietingshof Nord“ bestehend aus Teil A - Planzeichnung, Teil B - Textliche Festsetzungen sowie der Begründung in der Fassung vom Oktober 2024 gebilligt und zur öffentlichen Auslegung bestimmt.

Das Änderungsverfahren erfolgt gemäß § 13 BauGB als vereinfachtes Verfahren. Somit wird von der Umweltprüfung nach § 2 Absatz 4, von dem Umweltbericht nach § 2a, von der Angabe nach § 3 Absatz 2 Satz 4, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, sowie von der zusammenfassenden Erklärung nach § 6a Absatz 1 und § 10a Absatz 1 abgesehen.

Die Abgrenzung des räumlichen Geltungsbereiches bezieht sich auf den bestehenden Bebauungsplan Nr. 41 und ist der Abbildung (Auszug Geoportal Landkreis Ludwigslust-Parchim) zu entnehmen.

Der Entwurf der 1. Änderung zum Bebauungsplan Nr. 41 „Vietingshof Nord“ und der Entwurf der Begründung sind in der Zeit

vom 20.01.2025 bis zum 21.02.2025

auf der Internetseite der Stadt Parchim unter Adresse

https://www.parchim.de/de/politik-verwaltung/verwaltung/buergerbeteiligung/oeffentliche-auslegung/

bzw.

www.parchim.de/bekanntmachungen

eingestellt.

Die zu veröffentlichenden Unterlagen und der Inhalt dieser Bekanntmachung sind ebenfalls über ein zentrales Internetportal des Landes zugänglich gemacht. (Bau- und Planungsportal M-V https://bplan.geodaten-mv.de)

Als andere leicht zu erreichende Zugangsmöglichkeit entsprechend § 3 Abs. 2 S. 2 BauGB erfolgt eine öffentliche Auslegung in der Stadtverwaltung Parchim, Stadthaus, Blutstraße 5, Fachbereich Bau und Stadtentwicklung im Raum A 111 und liegt während folgender Zeiten (sowie nach vorheriger Vereinbarung zu anderen Uhrzeiten) zu jedermanns Einsicht öffentlich aus:

vom 20.01.2025 bis zum 21.02.2025

Montag

8:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 16:00 Uhr

Dienstag

8:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 17:00 Uhr

Mittwoch

8:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 16:00 Uhr

Donnerstag

8:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 16:00 Uhr

Freitag

8:00 - 12:00 Uhr

Während der Dauer der Veröffentlichungsfrist können von jedermann Stellungnahmen elektronisch übermittelt werden, bei Bedarf aber auch postalisch oder zur Niederschrift gebracht werden.

E-Mailadresse Stadt Parchim: stadtplanung@parchim.de

Postanschrift: Stadt Parchim, Sachgebiet Stadtplanung, Blutstraße 5 in 19370 Parchim

Da die 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 41 nur die zu streichenden, zu ändernden bzw. zu ergänzenden Festsetzungen beinhaltet, sollen sich die Äußerungen und Stellungnahmen der Öffentlichkeit ebenfalls auf diese Planänderung beschränken. Der Ursprungsbebauungsplan bleibt für die restlichen Inhalte rechtsverbindlich.

Gemäß § 4a Abs. 5 BauGB können Stellungnahmen, die im Verfahren der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung nicht rechtzeitig abgegeben worden sind, bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben, sofern die Gemeinde deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bauleitplans nicht von Bedeutung ist.

Ein Antrag nach § 47 Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) ist unzulässig, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.

Parchim, 17.01.2025

Flörke
Bürgermeister