Die Stadtvertretung der Stadt Parchim hat am 11.12.2024 beschlossen, gemäß § 2 Abs. 1 BauGB den Bebauungsplan Nr. 55 „Großgewerbe Parchim West“ aufzustellen.
Die Verfügbarkeit von Industrie- und Gewerbeflächen sind ein wichtiger Standortfaktor zur langfristigen Sicherung des Wirtschafts- und Wohnstandortes Parchim. Flächenentwicklung und die Bereitstellung vielfältiger Arbeitsplatzangebote sind eng miteinander verzahnt. Als Mittelzentrum und Kreisstadt trägt die Stadt Parchim weit über die Stadtgrenzen hinaus eine hohe Verantwortung für die Sicherung und Entwicklung des Wirtschaftsstandortes und hat eine übergeordnete Bedeutung für die Wirtschaftskraft der Region. Bereits im Landesraumentwicklungsprogramm 2005 wurden 13 landesweit bedeutsame gewerbliche und industrielle Großstandorte ausgewiesen.
Darunter gehört die Kreisstadt Parchim zu den fünf verfügbaren Standorten in Westmecklenburg. Die Festlegung als Großgewerbestandort ist auch weiterhin in der aktuellen Fortschreibung des Landesraumentwicklungsprogramm Mecklenburg-Vorpommern (LEP M-V) vorgesehen. Weiterhin ist eine entsprechende Darstellung im wirk- samen Flächennutzungsplan im Jahr 2006, welche die städtebauliche Entwicklung und Ordnung für das Gemeindegebiet vorgibt, vorhanden. Gemäß § 8 Abs. 2 BauGB wird der Bebauungsplan Nr. 55 somit aus den Darstellungen des Flächennutzungsplans heraus entwickelt
Gemäß § 1 Abs. 3 BauGB haben Gemeinden Bauleitpläne aufzustellen, sobald und soweit es für die städtebauliche Entwicklung und Ordnung erforderlich ist. Ziel des Bebauungsplanes ist es, die planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Ansiedlung eines Großgewerbestandortes zu schaffen und die dadurch entstehenden Synergieeffekte für die Stadt Parchim, als Mittelzentrum zu nutzen.
Das Plangebiet befindet sich im Westen des Parchimer Stadtgebiets, zwischen dem Ortsteil Neu Klockow sowie dem bestehenden Industrie- und Gewerbepark Parchim West (IPPW), nördlich abschließend durch die Bundesstraße B191. Der Lageplan zum Aufstellungsbeschluss ist nachfolgender Abbildung (Auszug Geoportal Landkreis Ludwigslust-Parchim) zu entnehmen.
Der Beschluss wird hiermit bekannt gemacht.
Parchim, 17.01.2025