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Ausgabe 1/2025
Amtliche Mitteilungen
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Amtliche Bekanntmachung: Bauleitplanung der Stadt Parchim

Veröffentlichung des Vorentwurfes zur 16. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Parchim gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB)

Die Stadtvertretung der Stadt Parchim hat in ihrer Sitzung am 15.05.2024 den Aufstellungsbeschluss zur 16. Änderung des Flächennutzungsplans beschlossen. Die jetzigen Sondergebietsflächen für die Windnutzung stammen aus der 5. Änderung des Flächennutzungsplans. Diese Darstellung ist in Zusammenhang mit der Aufstellung des B-Plans Nr. 44 „Windeignungsgebiet Parchim-Ost“ entstanden.

Der Geltungsbereich der 16. Teiländerung des Flächennutzungsplans umfasst die bislang dargestellten Gebiete aus der 5. Änderung des Flächennutzungsplans für Windkraft, die westlichen Erweiterungsbereiche dies sich aus den Entwürfen des Regionalen Raumentwicklungsprogramms Westmecklenburg ergeben sowie eine Versorgungsfläche mit der Zweckbestimmung Elektrizität im Bereich des Umspannwerks südlich der Landesstraße L09.

Es ist die Darstellung von drei Sonstigen Sondergebieten gemäß § 11 BauNVO mit der Zweckbestimmung Windkraft auf einer Fläche von insgesamt ca. 344 ha vorgesehen. Mit den Erweiterungsflächen wird die Errichtung von vier Windenergieanlagen ermöglicht.

Die Abgrenzung des räumlichen Geltungsbereiches (Teilbereiche 1-3) ist nachfolgend zu entnehmen.

Der Vorentwurf zur 16. Änderung des Flächennutzungsplans bestehend aus Planzeichnung und Begründung ist in der Zeit

vom 20.01.2025 bis zum 21.02.2025

auf der Internetseite der Stadt Parchim unter Adresse

https://www.parchim.de/de/politik-verwaltung/verwaltung/buergerbeteiligung/oeffentliche-auslegung/

bzw.

www.parchim.de/bekanntmachungen

eingestellt.

Die zu veröffentlichenden Unterlagen und der Inhalt dieser Bekanntmachung sind ebenfalls über ein zentrales Internetportal des Landes zugänglich gemacht. (Bau- und Planungsportal M-V https://bplan.geodaten-mv.de)

Der Öffentlichkeit wird Gelegenheit gegeben, sich zu der Planung zu äußern. Parallel dazu wird die frühzeitige Beteiligung der berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB sowie die Abstimmung mit den Nachbargemeinden gemäß § 2 Abs. 2 BauGB durchgeführt.

Als andere leicht zu erreichende Zugangsmöglichkeit entsprechend § 3 Abs. 2 S. 2 BauGB erfolgt eine öffentliche Auslegung in der Stadtverwaltung Parchim, Stadthaus, Blutstraße 5, Fachbereich Bau und Stadtentwicklung im Raum A 111 und liegt während folgender Zeiten (sowie nach vorheriger Vereinbarung zu anderen Uhrzeiten) zu jedermanns Einsicht öffentlich aus:

vom 20.01.2025 bis zum 21.02.2025

Montag

8:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 16:00 Uhr

Dienstag

8:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 17:00 Uhr

Mittwoch

8:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 16:00 Uhr

Donnerstag

8:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 16:00 Uhr

Freitag

8:00 - 12:00 Uhr

Während dieser Veröffentlichungsfrist kann sich die Öffentlichkeit frühzeitig gemäß § 3 Abs. 1 BauGB über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung, sich wesentlich unterscheidende Lösungen sowie über die Planinhalte und die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung unterrichten. Es besteht die Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung. Es können Stellungnahmen hervorgebracht werden.

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Postanschrift der Stadt: Stadt Parchim, Postfach 1549, 19365 Parchim

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Email: stadtplanung@parchim.de

Darüber hinaus besteht die Möglichkeit Stellungnahmen während der angegebenen Zeiten zur Niederschrift hervorzubringen. Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über die o.g. Bauleitplanung der Stadt Parchim unberücksichtigt bleiben, wenn die Stadt Parchim deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bauleitplanes nicht von Bedeutung ist.

Gemäß § 3 Abs. 1 Satz 2 BauGB wird darauf hingewiesen, dass auch Kinder und Jugendliche Teil der Öffentlichkeit sind.

Die Veröffentlichung im Internet und die Auslegung des Vorentwurfes der 16. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Parchim wird hiermit ortsüblich bekannt gemacht.

Hinweise zum Datenschutz

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage des § 3 BauGB in Verbindung mit Art. 6 Abs. 1 Buchst. e Datenschutzgrundverordnung (DSVGO) und dem Landesdatenschutzgesetz-DSG M-V. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Auf die Datenschutzerklärung der Stadt Parchim (https://www.parchim.de/de/datenschutz/) wird aufmerksam gemacht.

Parchim, 17.01.2025

Flörke
Bürgermeister