Die Stadtvertretung der Stadt Parchim hat in ihrer Sitzung am 11.12.2024 den Entwurf zur Aufhebung des Bebauungsplans Nr. 44 „Windeignungsgebiet Parchim-Ost“ sowie der Begründung einschließlich Umweltbericht und Anlagen in der Fassung vom Oktober 2024 gebilligt und zur öffentlichen Auslegung bestimmt.
Die Abgrenzung des räumlichen Geltungsbereiches ist nachfolgend zu entnehmen.
Der Entwurf zur Aufhebung des Bebauungsplans Nr. 44 „Windeignungsgebiet Parchim-Ost“ mit Begründung und einschließlich Umweltbericht und weiterer Anlagen sind in der Zeit
vom 20.01.2025 bis zum 21.02.2025
auf der Internetseite der Stadt Parchim unter Adresse
https://www.parchim.de/de/politik-verwaltung/verwaltung/buergerbeteiligung/oeffentliche-auslegung/
bzw. www.parchim.de/bekanntmachungen
eingestellt.
Die zu veröffentlichenden Unterlagen und der Inhalt dieser Bekanntmachung sind ebenfalls über ein zentrales Internetportal des Landes zugänglich gemacht. (Bau- und Planungsportal M-V https://bplan.geodaten-mv.de)
Als andere leicht zu erreichende Zugangsmöglichkeit entsprechend § 3 Abs. 2 S. 2 BauGB erfolgt eine öffentliche Auslegung in der Stadtverwaltung Parchim, Stadthaus, Blutstraße 5, Fachbereich Bau und Stadtentwicklung im Raum A 111 und liegt während folgender Zeiten (sowie nach vorheriger Vereinbarung zu anderen Uhrzeiten) zu jedermanns Einsicht öffentlich aus:
vom 20.01.2025 bis zum 21.02.2025
| Montag | 8:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 16:00 Uhr |
| Dienstag | 8:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 17:00 Uhr |
| Mittwoch | 8:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 16:00 Uhr |
| Donnerstag | 8:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 16:00 Uhr |
| Freitag | 8:00 - 12:00 Uhr |
Zusätzlich liegen bereits vorhandene, wesentliche umweltbezogene Stellungnahmen sowie Informationen zu umweltrelevanten Aspekten aus. Nach § 3 Abs. 2 Satz 1 BauGB sind folgende Arten umweltbezogener Informationen verfügbar:
1.) Planung / Umweltbericht und sonstigen fachbehördlichen und sonstigen Stellungnahmen
Der Umweltbericht und seine Anlage enthält umweltbezogene Informationen und Aussagen zu den Schutzgütern Menschen, Tiere, Pflanzen, Boden, Klima und Luft. Er ist Teil der Begründung.
Aus dem Verfahren gemäß § 4 (1) BauGB zur Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange sowie der Nachbargemeinden vom 12.08.2024 bis zum 12.09.2024 wurden keine wesentlichen Einwände oder Bedenken geäußert. Die Stellungnahmen liegen zusammen mit den Unterlagen aus.
Während der Dauer der Veröffentlichungsfrist können von jedermann Stellungnahmen elektronisch übermittelt werden, bei Bedarf aber auch postalisch oder zur Niederschrift gebracht werden.
E-Mailadresse Stadt Parchim: stadtplanung@parchim.de
Postanschrift: Stadt Parchim, Sachgebiet Stadtplanung, Blutstraße 5 in 19370 Parchim
Gemäß § 4a Abs. 5 BauGB können Stellungnahmen, die im Verfahren der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung nicht rechtzeitig abgegeben worden sind, bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben, sofern die Gemeinde deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bauleitplans nicht von Bedeutung ist.
Ein Antrag nach § 47 Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) ist unzulässig, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.
Parchim, 17.01.2024