Titel Logo
Uns Pütt
Ausgabe 1/2025
Amtliche Mitteilungen
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

Amtliche Bekanntmachung der Stadt Parchim über die Veröffentlichung des Entwurfs zur 15. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Parchim gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB)

Die Stadtvertretung der Stadt Parchim hat in ihrer Sitzung am 11.12.2024 den Entwurf der 15. Änderung des Flächennutzungsplans sowie den Entwurf der Begründung einschließlich Umweltbericht und Anlagen gebilligt und zur Veröffentlichung bestimmt.

Die Abgrenzung des räumlichen Geltungsbereiches der Änderungsbereiche (Teilbereich 1 und Teilbereich 2) ist der nachfolgenden Abbildung zu entnehmen.

Der Entwurf der 15. Änderung des Flächennutzungsplans und der Entwurf der Begründung einschließlich Umweltbericht sowie die nach Einschätzung der Stadt Parchim wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen und Gutachten werden vom

20.01.2025 bis einschließlich 21.02.2025

im Internet veröffentlicht.

Die vorgenannten Unterlagen sind auf der Internetseite der Stadt Parchim unter der Adresse

https://www.parchim.de/de/politik-verwaltung/verwaltung/buergerbeteiligung/oeffentliche-auslegung/

bzw.

www.parchim.de/bekanntmachungen

und im zentralen Internetportal des Landes Mecklenburg-Vorpommern (Bau- und Planungsportal M-V) unter der Adresse https://bplan.geodaten-mv.de während der Veröffentlichungsfrist einsehbar.

Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet sind die oben genannten Planunterlagen während der Veröffentlichungsfrist vom 20.01.2025 bis einschließlich 21.02.2025 als weitere leicht zu erreichende Zugangsmöglichkeit gemäß § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB in der Stadtverwaltung Parchim, Stadthaus, Blutstraße 5, Fachbereich Bau und Stadtentwicklung im Raum A 111 während folgender Zeiten (sowie nach vorheriger Vereinbarung zu anderen Uhrzeiten)

Montag

8:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 16:00 Uhr

Dienstag

8:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 17:00 Uhr

Mittwoch

8:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 16:00 Uhr

Donnerstag

8:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 16:00 Uhr

Freitag

8:00 - 12:00 Uhr

zur Einsichtnahme öffentlich ausgelegt.

Zusätzlich ist der Inhalt dieser Bekanntmachung in das Internet unter der Adresse www.parchim.de/bekanntmachungen und in das zentrale Internetportal des Landes Mecklenburg-Vorpommern (Bau- und Planungsportal M-V) unter der Adresse https://bplan.geodaten-mv.de eingestellt.

Gemäß § 3 Abs. 1 Satz 2 BauGB wird darauf hingewiesen, dass auch Kinder und Jugendliche Teil der Öffentlichkeit sind.

Folgende umweltbezogene Unterlagen, Gutachten, Fachplanungen und Stellungnahmen sind verfügbar und liegen zur Einsichtnahme mit aus:

1.)

Umweltbericht als Bestandteil der Begründung

2.)

Gutachten und Fachplanungen

1.)

Gutachten Nr. 048P9 G1 Schalltechnische Untersuchung zum Bebauungsplan Nr. 54.1 „Schwarzer Weg West“ u. zur 15. FNP-Änderung der Stadt Parchim; Werner GENEST und Partner Ingenieurgesellschaft mbH, Heerstraße 24 – 26, 14052 Berlin, Erstellungsdatum 23.10.2024.

2.)

Gutachten Nr. 048P9 G1 Schalltechnische Untersuchung zum Bebauungsplan Nr. 54.1 „Schwarzer Weg West“ u. zur 15. FNP-Änderung der Stadt Parchim; Werner GENEST und Partner Ingenieurgesellschaft mbH, Heerstraße 24 – 26, 14052 Berlin, Erstellungsdatum 19.11.2024.

3.)

Faunistische Bestandserfassung und Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag (AFB) als Beitrag zum Umweltbericht zum Bebauungsplan Nr. 54.1 „Schwarzer Weg West“ i.V. mit der 15. Änderung des Flächennutzungsplanes (Landkreis Ludwigslust-Parchim); Gutachterbüro Martin Bauer, 23936 Grevesmühlen, vom 21.10.2024.

4.)

Schalltechnische Untersuchung zum Bebauungsplan Nr. 39 „Ludwigsluster Chaussee II“ der Stadt Parchim; TÜV NORD UMWELTSCHUTZ GmbH & Co. KG, Große Bahnstraße 31, 22525 Hamburg, 18.02.2011.

5.)

Bodengutachten Gründungsempfehlung, BV 25 / 2008 Neubau Logistikhalle, Schwarzer Weg 6 in 19370 Parchim; Ingenieurbüro Rudolf Schulze, OT Raisdorf, Doberkamp 17, 24223 Schwentinental, 17. März, 2008.

Die vorstehenden Unterlagen Umweltbericht, Gutachten und Fachplanungen enthalten folgende Arten umweltbezogener Informationen:

-

Schutzgüter Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt:

Bestandsbeschreibung und Bestandsbewertung, Auswirkungen des Vorhabens auf Gehölzbestände, Aussagen zu Wald und Waldabstand, Hinweise zu den relevanten Tierartengruppen Brutvögel, Reptilien, Amphibien und Fledermäusen sowie Bewertung der Auswirkungen des Vorhabens auf diese, Schutz von Tieren und Pflanzen vor nachteiligen Beleuchtungen, Maßnahmen zum Artenschutz, Eingriffs-/ Ausgleichsermittlung und vorgesehene Maßnahmen innerhalb des Stadtgebietes, externe Maßnahmen, Anpflanzung von Einzelbäumen innerhalb der Teilbereiche, Wegfall der Hecke und Ersatzpflanzungen.

-

Schutzgut Fläche:

Bestandsbeschreibung und Bewertung sowie der Auswirkungen durch das Vorhaben; Aussagen zur Flächenversiegelung/ zusätzliche Neuversiegelung. Erstellung der Eingriffs-/Ausgleichsbilanz; Darstellung der Kompensationsmaßnahmen.

-

Schutzgut Boden:

Bestandsbeschreibung und Bewertung, Aussagen zu Vorbelastungen; Information zu Bodenarten und deren Eigenschaften, Beeinträchtigung der Bodenfunktion, Ausgleichsmaßnahmen hinsichtlich des Schutzgutes Boden, Verlust der Bodenfunktionen durch Versiegelung, Hinweis auf das Nichtvorhandensein von Altlasten innerhalb der Teilbereiche gemäß dem derzeitigen Kenntnisstand.

-

Schutzgut Wasser:

Bestandsbeschreibung und Bewertung sowie Auswirkungen durch das Vorhaben; Informationen zum Grundwasser und Oberflächenwasser, Grundwasserneubildung, Aussagen zur Ableitung des anfallenden Niederschlagswassers, Versickerung von Niederschlagswasser/ Regenwasserrückhaltebecken, Lage des Geltungsbereiches außerhalb von Wasserschutzgebieten und Hochwasserrisikogebieten.

-

Schutzgüter Luft und Klima:

Bestandsbeschreibung und Bewertung sowie Aussagen zu mikroklimatischen und lufthygienischen Auswirkungen durch das Vorhaben.

-

Schutzgut Landschaftsbild:

Beschreibung und Bewertung des Landschaftsbildes; Auswirkungen der geplanten Bebauung auf das Landschaftsbild, Erhalt und Ersatz von Gehölzstrukturen, Maßnahmen zum Schutz des Schutzgutes Landschaftsbild.

-

Schutzgut Mensch und seine Gesundheit:

Aussagen zur Immissionssituation, Berücksichtigung der maßgeblichen Immissionsorte, Berücksichtigung des gutachterlichen Ergebnisses vom 23.10.2024 und der Ergänzung vom 19.11.2024 durch Präzisierung des Schienenverkehrs; keine relevante Änderung; Schienenverkehr praktisch vernachlässigbar. Beachtung der Umgebungssituation (Straße, Schiene, Sandrennbahn). Maßnahmen und Anforderungen an den passiven Schallschutz; bei Bedarf Lärmschutzwand. Keine Pauschalregelung der Dach- und Fassadenbegrünung (keine Festsetzung). Aussagen zur Erholungsfunktion.

-

Schutzgut Kulturgüter und sonstige Sachgüter:

Allgemeine Hinweise in Bezug auf mögliche Funde von Bodendenkmalen innerhalb der Teilbereiche.

-

Wechselwirkungen:

Wechselbeziehungen zwischen den Belangen des Umweltschutzes und den Umweltschutzgütern.

-

Natura 2000-Gebiete:

Lage der Teilbereiche außerhalb von Natura 2000-Gebieten:

(GGB) – Gebiet von gemeinschaftlicher Bedeutung:

-

„Sonnenberg bei Parchim“ (DE 2636-301) min. ca. 2,2 km südlich der Teilbereiche.

Keine Betroffenheit des GGB-Gebietes.

(VSG) - Europäischen Vogelschutzgebiete: keine Betroffenheit; kein Gebiet in relevanter Umgebung

(NSG) - Naturschutzgebiet:

-

„Sonnenberg“ (NSG Nr. 045), min. ca. 2,5 km südlich der Teilbereiche.

(LSG) Landschaftsschutzgebiete:

-

„Buchholz bei Parchim“ (LSG Nr. 025), min. ca. 2,4 km südöstlich der Teilbereiche,

-

„Wockersee und Wockertal“ (LSG Nr. 026), min. ca. 2,2 km östlich und

-

„Slater Moor“ (LSG Nr. 096), ca. 2,8 km südöstlich der Teilbereiche

3.) Umweltbezogene Stellungnahmen der Behörden und Träger öffentlicher Belange sowie der Nachbargemeinden im Verfahren gem. § 4 (1) BauGB vom 16.07.2024 bis zum 16.08.2024.

Folgende umweltbezogene Stellungnahmen von der Öffentlichkeit und den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange aus dem Beteiligungsverfahren gemäß § 3 Abs. 1 BauGB und § 4 Abs. 1 BauGB zum Vorentwurf der 15. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Parchim liegen vor und werden mit ausgelegt.

Während der Dauer der Veröffentlichungsfrist können Stellungnahmen abgegeben werden.

Die Stellungnahmen sollen elektronisch per E-Mail an stadtplanung@parchim.de übermittelt werden, können bei Bedarf aber auch auf anderem Wege schriftlich:

-

Postanschrift: Stadt Parchim, Sachgebiet Stadtplanung, Blutstraße 5 in 19370 Parchim

-

Telefax: 03871 71-566

oder während der Dienststunden zur Niederschrift in der Stadt Parchim, Sachgebiet Stadtplanung, Blutstraße 5 in 19370 Parchim vorgebracht werden.

Es wird gemäß § 3 Abs. 2 Satz 4 BauGB und § 4a Abs. 5 BauGB darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können, sofern die Stadt Parchim deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bauleitplans nicht von Bedeutung ist.

Für die Flächennutzungsplanänderung wird darauf hingewiesen, dass gemäß § 3 Abs. 3 BauGB eine Vereinigung im Sinne des § 4 Abs. 3 Satz 1 Nummer 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Abs. 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes gemäß § 7 Abs. 3 Satz 1 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes mit allen Einwendungen ausgeschlossen ist, die sie im Rahmen der Veröffentlichungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können.

Hinweise zum Datenschutz

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage des § 3 BauGB in Verbindung mit Art. 6 Abs. 1 Buchst. e Datenschutzgrundverordnung (DSVGO) und dem Landesdatenschutzgesetz-DSG M-V. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung.

Parchim, den 17.01.2025

Flörke
Bürgermeister