Auszug Satzungsbereich (rot umrandet), Geoportal Landkreis Ludwigslust-Parchim, Stand Juli 2025
Die Stadtvertretung der Stadt Parchim hat in ihrer Sitzung am 03.12.2025 den Entwurf der Einbeziehungssatzung gebilligt und zur Veröffentlichung bestimmt.
Das Verfahren erfolgt gemäß § 13 BauGB als vereinfachtes Verfahren. Somit wird von der Umweltprüfung nach § 2 Absatz 4, von dem Umweltbericht nach § 2a, von der Angabe nach § 3 Absatz 2 Satz 4, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, sowie von der zusammenfassenden Erklärung nach § 6a Absatz 1 und § 10a Absatz 1 BauGB abgesehen.
Der Geltungsbereich befindet sich im Norden des Parchimer Stadtgebiets und liegt unmittelbar an der Bundesstraße Schweriner Chaussee.
Das Plangebiet grenzt östlich und südlich an bestehende (Wohn)Bebauung sowie einem nichtstörenden Gewerbebetrieb (Projektbüro). Nördlich vom Plangebiet befindet sich eine Freifläche mit nicht-landwirtschaftlicher Nutzung sowie eine aktive Bahnstrecke. Im Westen grenzen die Bebauungspläne Nr. 1 „Möderitzer Weg“ und Nr. 45.1 „Neuhofer Weiche“, welche die Zulässigkeit von Gewerbe und großflächigem Einzelhandel beinhalten. Dementsprechend befinden sich westlich u.a. eine Tankstelle sowie ein Einzelhandelsbetrieb.
Planungsziel dieser Einbeziehungssatzung ist die maßvolle Erweiterung des bauplanungsrechtlichen Innenbereichs und somit die Schaffung Baurecht bzw. von bebaubaren Grundstücken. Diese Entwicklung entspricht dem Leitbild der Innenentwicklung vor Außenentwicklung und den städtebaulichen und wohnbaulichen Zielen der Stadt Parchim.
Der Entwurf der Einbeziehungssatzung „Schweriner Chaussee II“ mitsamt Teil A Planzeichnung, Teil B textlichen Festsetzungen, Begründung sowie Eingriffs- und Ausgleichsbilanzierung ist in der Zeit
vom 19. Januar bis 20. Februar 2026
auf der Internetseite der Stadt Parchim unter Adresse
https://www.parchim.de/de/politik-verwaltung/verwaltung/buergerbeteiligung/oeffentliche-auslegung/
bzw.
www.parchim.de/bekanntmachungen
eingestellt.
Die zu veröffentlichenden Unterlagen und der Inhalt dieser Bekanntmachung sind ebenfalls über ein zentrales Internetportal des Landes zugänglich gemacht. (Bau- und Planungsportal M-V https://bplan.geodaten-mv.de)
Als andere leicht zu erreichende Zugangsmöglichkeit entsprechend § 3 Abs. 2 S. 2 BauGB erfolgt eine öffentliche Auslegung in der Stadtverwaltung Parchim, Stadthaus, Blutstraße 5, Fachbereich Bau und Stadtentwicklung im Raum A 111 und liegt im genannten Zeitraum (sowie nach vorheriger Vereinbarung zu anderen Uhrzeiten) zu jedermanns Einsicht öffentlich aus:
| Montag | 8:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 16:00 Uhr |
| Dienstag | 8:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 17:00 Uhr |
| Mittwoch | 8:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 16:00 Uhr |
| Donnerstag | 8:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 16:00 Uhr |
| Freitag | 8:00 - 12:00 Uhr |
Während der Dauer der Veröffentlichungsfrist können von jedermann Stellungnahmen elektronisch übermittelt werden, bei Bedarf aber auch postalisch oder zur Niederschrift gebracht werden.
E-Mailadresse Stadt Parchim: stadtplanung@parchim.de
Postanschrift: Stadt Parchim, Sachgebiet Stadtplanung, Blutstraße 5 in19370 Parchim
Gemäß § 4a Abs. 5 BauGB können Stellungnahmen, die im Verfahren der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung nicht rechtzeitig abgegeben worden sind, bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben, sofern die Gemeinde deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bauleitplans nicht von Bedeutung ist.
Ein Antrag nach § 47 Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) ist unzulässig, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.