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Ausgabe 1/2026
Amtliche Mitteilungen
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Aufstellungsbeschluss der 1. Änderung zum Bebauungsplan Nr. 50 "Regimentsvorstadt" der Stadt Parchim

Auszug Geoportal Landkreis Ludwigslust-Parchim, Datum 05.01.2026

gem. § 2 Abs. 1 i.V. m. § 13 Baugesetzbuch (BauGB)

Der rechtsverbindliche Bebauungsplan (B-Plan) Nr. 50 „Regimentsvorstadt“ aus dem Jahr 2020 soll im vereinfachten Verfahren ohne Umweltprüfung gemäß § 13 BauGB geändert werden. Die 1. Änderung erfolgt als Textbebauungsplan. Ein entsprechender Aufstellungsbeschluss der Parchimer Stadtvertretung erfolgte am 03.12.2025 gemäß § 2 Abs. 1 BauGB.

Die damalige Zielstellung des B-Plans bestand in der Nachverwertung der ehemaligen Konversionsfläche hin zu einem integrierten Wohnstandort. Geplant war ein breites Angebot an Baugrundstücken mit unterschiedlichen Größen und für unterschiedliche Gebäudetypen, um eine räumliche und funktionelle Verbindung zu den benachbarten städtischen Gebieten herzustellen. Dieses Planungsziel gilt unverändert und soll durch die vorgesehenen Änderungen im Planwerk angemessen detailliert und vertieft werden. Dadurch soll zudem die Wirtschaftlichkeit der Nutzungen und eine effizientere Nutzung der Ressource Boden verbessert werden.

Die 1. Änderung umfasst somit die Änderung vorhandener textlicher Festsetzungen aus dem verbindlichen Bebauungsplan Nr. 50 „Regimentsvorstadt“.

Das Plangebiet liegt im gleichnamigen Stadtgebietsteil 04.09. und grenzt nördlich an mehrgeschossigen Wohnungsbau. Im Osten befinden sich das Landratsamt, Einzelhandel sowie Freizeitangebote für Jung und Alt. Südlich liegen Kleingärten und westlich eine Freifläche sowie die Elde.

Der bestehende Geltungsbereich ist folgender Abbildung zu entnehmen:

Die Erforderlichkeit dieser Bauleitplanung für die städtebauliche Entwicklung und Ordnung gemäß § 1 Abs. 3 BauGB ist gegeben, da mithilfe der 1. Änderung aktuellen städtebaulichen, wohnungswirtschaftlichen und zukunftsfähigen Anforderungen entsprochen wird. Einer Änderung des Flächennutzungsplans bedarf es nicht.

Der Beschluss zur Aufstellung wird hiermit bekannt gemacht.

Flörke
Bürgermeister