Bäume, Sträucher und sonstige Anpflanzungen können die Sicherheit des Verkehrs beeinträchtigen.
Parchim. Der Herbst und die kalte Jahreszeit - die passende Gelegenheit für Rückschnitte von Hecken, Sträucher und Bäume. Das Grün in den Gärten ist nicht nur herrlich anzuschauen, sondern dient auch ohne Errichtung baulicher Anlagen dem natürlichen Blickschutz ab den Grundstücksgrenzen. Bäume, Sträucher und sonstige Anpflanzungen können aber auch die Sicherheit des Verkehrs beeinträchtigen.
Immer wieder ragen Zweige aus privaten Grundstücken über die Grundstücksgrenzen hinaus in den Gehweg oder Straße.
Um derartige Beeinträchtigungen bzw. hierdurch entstehende Gefahrenquellen zu vermeiden, muss bei öffentlichen Verkehrsflächen der Luftraum (Lichtraum) über den
Fahrbahnen mindestens 4,50m
und
Geh- und Radwegen mindestens 2,50m
von überhängenden Ästen und Zweigen sowie sonstigen Anpflanzungen freigehalten werden. Der Bewuchs muss entlang von Geh- und Radwegen bis zur Grundstücksgrenze geastet bzw. zurückgeschnitten werden.
An Kreuzungen und Einmündungen sind Hecken, Sträucher und sonstige Anpflanzungen stets so kurz zu halten, dass die Sichtfelder nicht eingeschränkt werden. Verkehrsschilder, Straßennamen und Straßenlampen müssen stets freigehalten werden, dass diese gut erkennbar und in ihrer Funktion nicht beeinträchtigt sind. Im Ernstfall kann dies für Rettungsfahrzeuge wichtig sein.
Bei der Durchführung von Schnittmaßnahmen sollte der Zuwachs in der Vegetationsperiode möglichst vorrausschauend berücksichtigt werden. Außerdem ist zu beachten, dass vom 1. März bis zum 30. September nur schonende Form- und Pflegeschnitte zur Beseitigung des Zuwachses möglich sind. Bäume, Hecken oder andere Gehölze dürfen jedoch nicht vollständig gefällt oder gerodet werden.
Jeder Grundstückseigentümer sollte daher im gemeinschaftlichen Interesse regelmäßig prüfen, ob überhängende Äste und Zweige ihrer Anpflanzungen zurückzuschneiden sind. Im Interesse aller Bürgerinnen und Bürger der Stadt Parchim bitten wir um Ihr Verständnis, insbesondere, wenn seitens der Verwaltung auf einen etwaigen notwendigen Rückschnitt hingewiesen wird.