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Ausgabe 11/2024
Amtliche Mitteilungen
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Beschluss zur Aufhebung der Geltungsbereichsteilung des Bebauungsplans Nr. 40.1 „Auf dem Brook“ vom 13.03.20219

Amtliche Bekanntmachung der Stadt Parchim

Beschluss zur Aufhebung der Geltungsbereichsteilung des Bebauungsplans Nr. 40.1 „Auf dem Brook“ vom 13.03.20219 (Beschluss DS/2019/472) sowie Beschluss zur Änderung des Geltungsbereichs des Bebauungsplans Nr. 40.1 „Auf dem Brook“

Die Stadtvertretung der Stadt Parchim hat am 15.04.2009 den Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 40.1 gefasst, um ein neues Quartier in der westlichen Altstadt zu schaffen, welches den planungsrechtlichen Voraussetzungen für einen attraktiven Wohnstandort - mit dem Anspruch an nachhaltige, zeitgemäße und qualitativ hochwertige Wohnformen - entsprechen soll.

Der veraltete Geltungsbereich (mit Teilung in zwei unabhängige Geltungsbereiche I und II) aus dem Jahr 2019 ist nachfolgend zu entnehmen:

Im Jahr 2023 haben sich Gründe für eine Verkleinerung des Geltungsbereichs ergeben, um den Gegebenheiten vor Ort gerechter zu werden. Somit ist der Geltungsbereich aus dem Jahr 2019 nicht mehr zielführend.

Des Weiteren verfolgt man mit der Geltungsbereichsänderung dem Grundsatz der planerischen Zurückhaltung, welcher eine Minimierung der allgemeinen Festsetzungsdichte behandelt, als auch die Vermeidung von Regelungsinhalten, die planerisch schon gesichert sind.

Der neu gefasste Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 40.1,Auf dem Brook" ist nachfolgend zu entnehmen und umfasst folgende Flurstücke:

Gemarkung Parchim, Flur 591/6 (teilweise), 4/1, 5/1, 6/1, 8/1, 9/1, 10/1, 12/10, 12/5, 12/7, 13/1, 14/1 und 17.

Die Beschlüsse werden hiermit bekannt gemacht.

Parchim, 06.12.2024

Flörke
Bürgermeister