Auszug Geoportal Landkreis Ludwigslust-Parchim, Stand 25.08.2025
Die Stadtvertretung der Stadt Parchim hat in ihrer Sitzung am 15.10.2025 den Entwurf der 1. Änderung zum Bebauungsplan Nr. 39 (als Textbebauungsplan) in der Fassung vom August 2025 gebilligt und zur Veröffentlichung bestimmt.
Das Änderungsverfahren erfolgt gemäß § 13 BauGB als vereinfachtes Verfahren. Somit wird von der Umweltprüfung nach § 2 Absatz 4, von dem Umweltbericht nach § 2a, von der Angabe nach § 3 Absatz 2 Satz 4, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, sowie von der zusammenfassenden Erklärung nach § 6a Absatz 1 und § 10a Absatz 1 abgesehen.
Die Abgrenzung des räumlichen Geltungsbereiches bezieht sich auf den bestehenden Bebauungsplan Nr. 39 und ist der Abbildung zu entnehmen. Der Ursprungsbebauungsplan befindet sich im Westen des Parchimer Stadtgebiets, nördlich anliegend an die B191 Richtung Spornitz. In unmittelbarer Umgebung befindet sich östlich die Weststadt und südlich das Bestandsunternehmen Hydraulik-Nord.
Die Erforderlichkeit dieser Bauleitplanung besteht darin, dass eine optimale Gebietsauslastung sichergestellt werden muss. Mit den jetzigen Festsetzungen zur Höhenüberschreitung im Ursprungsbebauungsplan Nr. 39 ist dies nicht der Fall.
Der Entwurf der 1. Änderung zum Bebauungsplan Nr. 39 „Ludwigsluster Chaussee II“ ist in der Zeit
vom 17. November bis zum 19. Dezember 2025
auf der Internetseite der Stadt Parchim unter Adresse
https://www.parchim.de/de/politik-verwaltung/verwaltung/buergerbeteiligung/oeffentliche-auslegung/
bzw.
www.parchim.de/bekanntmachungen
eingestellt.
Die zu veröffentlichenden Unterlagen und der Inhalt dieser Bekanntmachung sind ebenfalls über ein zentrales Internetportal des Landes zugänglich gemacht. (Bau- und Planungsportal M-V https://bplan.geodaten-mv.de)
Als andere leicht zu erreichende Zugangsmöglichkeit entsprechend § 3 Abs. 2 S. 2 BauGB erfolgt eine öffentliche Auslegung in der Stadtverwaltung Parchim, Stadthaus, Blutstraße 5, Fachbereich Bau und Stadtentwicklung im Raum A 111 und liegt im genannten Zeitraum (sowie nach vorheriger Vereinbarung zu anderen Uhrzeiten) zu jedermanns Einsicht öffentlich aus:
| Montag | 8:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 16:00 Uhr |
| Dienstag | 8:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 17:00 Uhr |
| Mittwoch | 8:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 16:00 Uhr |
| Donnerstag | 8:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 16:00 Uhr |
| Freitag | 8:00 - 12:00 Uhr |
Während der Dauer der Veröffentlichungsfrist können von jedermann Stellungnahmen elektronisch übermittelt werden, bei Bedarf aber auch postalisch oder zur Niederschrift gebracht werden.
E-Mailadresse Stadt Parchim: stadtplanung@parchim.de
Postanschrift: Stadt Parchim, Sachgebiet Stadtplanung, Blutstraße 5 in 19370 Parchim
Da die 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 39 nur zu ändernde Festsetzungen beinhaltet, sollen sich die Äußerungen und Stellungnahmen der Öffentlichkeit ebenfalls ausschließlich auf diese Planänderung beschränken. Der Ursprungsbebauungsplan Nr. 39 bleibt für die restlichen Inhalte rechtsverbindlich.
Gemäß § 4a Abs. 5 BauGB können Stellungnahmen, die im Verfahren der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung nicht rechtzeitig abgegeben worden sind, bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben, sofern die Gemeinde deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bauleitplans nicht von Bedeutung ist.
Ein Antrag nach § 47 Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) ist unzulässig, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.
Parchim, 14.11.2025