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Ausgabe 11/2025
Amtliche Mitteilungen
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Amtliche Bekanntmachung über die Veröffentlichung des Entwurfs zur Einbeziehungssatzung „Vogelsang II“

Auszug Satzungsbereich (rot umrandet), Geoportal Landkreis Ludwigslust-Parchim, Stand 22.10.2025

der Stadt Parchim gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB)

Die Stadtvertretung der Stadt Parchim hat in ihrer Sitzung am 15.10.2025 den Entwurf der Einbeziehungssatzung in der Fassung vom Mai 2025 gebilligt und zur Veröffentlichung bestimmt.

Das Änderungsverfahren erfolgt gemäß § 13 BauGB als vereinfachtes Verfahren. Somit wird von der Umweltprüfung nach § 2 Absatz 4, von dem Umweltbericht nach § 2a, von der Angabe nach § 3 Absatz 2 Satz 4, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, sowie von der zusammenfassenden Erklärung nach § 6a Absatz 1 und § 10a Absatz 1 abgesehen.

Die Flurstücke 108, 109 und 110, Flur 14 der Gemarkung Parchim befinden sich unmittelbar gelegen an vorhandener Wohnbebauung und an einem Altenpflegeheim. Der Bereich im Stadtgebietsteil 04.10 Vogelsang hat sich in der Vergangenheit zu einer attraktiven Wohnlage entwickelt. Zum jetzigen Zeitpunkt werden die o.g. Flurstücke (siehe Satzungsgebiet rot umrandet) dem bauplanungsrechtlichen Außenbereich gemäß § 35 BauGB zugeordnet und eine Wohnbebauung ist daher ohne weiteres nicht möglich.

Planungsziel dieser Einbeziehungssatzung ist daher die maßvolle Erweiterung des bauplanungsrechtlichen Innenbereichs und somit die Schaffung von Wohnraum. Diese Entwicklung entspricht dem Leitbild der Innenentwicklung vor Außenentwicklung und den städtebaulichen und wohnbaulichen Zielen der Stadt Parchim. Mit Abschluss der Einbeziehungssatzung entstehen zwei Baugrundstücke.

Der Entwurf der Einbeziehungssatzung „Vogelsang II“ mitsamt Teil A Planzeichnung, Teil B textlichen Festsetzungen, Begründung sowie Eingriffs- und Ausgleichsbilanzierung ist in der Zeit

vom 17. November bis zum 19. Dezember 2025

auf der Internetseite der Stadt Parchim unter Adresse

https://www.parchim.de/de/politik-verwaltung/verwaltung/buergerbeteiligung/oeffentliche-auslegung/

bzw.

www.parchim.de/bekanntmachungen

eingestellt.

Die zu veröffentlichenden Unterlagen und der Inhalt dieser Bekanntmachung sind ebenfalls über ein zentrales Internetportal des Landes zugänglich gemacht. (Bau- und Planungsportal M-V https://bplan.geodaten-mv.de)

Als andere leicht zu erreichende Zugangsmöglichkeit entsprechend § 3 Abs. 2 S. 2 BauGB erfolgt eine öffentliche Auslegung in der Stadtverwaltung Parchim, Stadthaus, Blutstraße 5, Fachbereich Bau und Stadtentwicklung im Raum A 111 und liegt im genannten Zeitraum (sowie nach vorheriger Vereinbarung zu anderen Uhrzeiten) zu jedermanns Einsicht öffentlich aus:

Montag

8:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 16:00 Uhr

Dienstag

8:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 17:00 Uhr

Mittwoch

8:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 16:00 Uhr

Donnerstag

8:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 16:00 Uhr

Freitag

8:00 - 12:00 Uhr

Während der Dauer der Veröffentlichungsfrist können von jedermann Stellungnahmen elektronisch übermittelt werden, bei Bedarf aber auch postalisch oder zur Niederschrift gebracht werden.

E-Mailadresse Stadt Parchim: stadtplanung@parchim.de

Postanschrift: Stadt Parchim, Sachgebiet Stadtplanung, Blutstraße 5 in 19370 Parchim

Gemäß § 4a Abs. 5 BauGB können Stellungnahmen, die im Verfahren der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung nicht rechtzeitig abgegeben worden sind, bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben, sofern die Gemeinde deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bauleitplans nicht von Bedeutung ist.

Ein Antrag nach § 47 Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) ist unzulässig, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.

Parchim, 14.11.2025

Flörke
Bürgermeister