Im Zuge des rechtskräftigen Bebauungsplanes Nr. 50 „Regimentsvorstadt“ wurde das Gebiet westlich der Putlitzer Straße (Höhe Rewe) erweitert und ausgebaut.
Die Verkehrsflächen Verlängerung Plümperwiesenweg, Verlängerung Gneisenaustraße, Planstraßen A – F, der Verbindungsweg Südring/Buswendeschleife und der Verbindungsweg Putlitzer Straße/ Verlängerung Gneisenaustraße sind im Übersichtsplan grün gepunktet dargestellt.
Die Verkehrsflächen werden gemäß § 3 Nr. 3a des StrWG-MV in die Straßengruppe “Gemeindestraße“ eingestuft.
Die Widmungen werden auf folgende Benutzungsart festgelegt: Allgemeiner Fahr- und Fußgängerverkehr.
Alle Flächen (bis auf den Verbindungsweg Putlitzer Straße/ Verlängerung Gneisenaustraße) befinden sich im Bereich des Bebauungsplanes Nr. 50 „Regimentsvorstadt“.
Die Verkehrsfläche Parkplatz Regimentsvorstadt ist im beigefügten Übersichtsplan grün vertikal gestreift gekennzeichnet.
Der vorgenannte Parkplatz wird gemäß § 3 Nr. 4 des StrWG-MV in die Straßengruppe „sonstige öffentliche Straßen“ eingestuft. Die Widmung wird auf folgende Benutzungsart festgelegt: Pkw-Parkplatz.
Die Fläche befindet sich im Bereich des Bebauungsplanes Nr. 50 „Regimentsvorstadt“.
Die Verkehrsflächen Stichweg Buswendeschleife/Planstraße F und der Verbindungsweg Südring/Gneisenaustraße sind im beigefügten Übersichtsplan orange gepunktet gekennzeichnet.
Die vorgenannten Straßen werden gemäß § 3 Nr. 4 des StrWG-MV in die Straßengruppe „sonstige öffentliche Straßen“ eingestuft. Die Widmung wird auf folgende Benutzungsart festgelegt: ausschließlich dem Fuß- und Radfahrverkehr dienender, selbstständiger Geh- und Radweg.
Die Fläche befindet sich im Bereich des Bebauungsplanes Nr. 50 „Regimentsvorstadt“.
Die Verkehrsfläche Buswendeschleife Regimentsvorstadt ist im beigefügten Übersichtsplan orange vertikal gestreift gekennzeichnet.
Die vorgenannte Buswendeschleife wird gem. § 3 Nr. 4 des StrWG-MV in die Straßengruppe „sonstige öffentliche Straßen“ eingestuft. Die Widmung wird auf folgende Benutzungsart festgelegt: Fahrbahn für Buse des öffentlichen Personennahverkehrs.
Die Fläche befindet sich im Bereich des Bebauungsplanes Nr. 50 „Regimentsvorstadt“.
Die Stadt Parchim ist Träger der Straßenbaulast sowie Eigentümer der Grundstücke.
Die gewidmeten Flächen sind auf dem anliegenden Übersichtsplan farblich markiert. Der Plan ist Bestandteil dieser Widmungsverfügung.
Die Stadt Parchim ist Träger der Straßenbaulast sowie Eigentümer der Grundstücke.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen diese Allgemeinverfügung kann gemäß § 70 Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch eingelegt werden. Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift bei der
Stadt Parchim
Der Bürgermeister
Schuhmarkt 1
19370 Parchim
einzureichen.
Die öffentliche Bekanntgabe erfolgte gemäß § 11 Abs. 1 der Hauptsatzung der Stadt Parchim über die Homepage der Stadt Parchim unter www.parchim.de über den Button „Ortsrecht/Bekanntmachungen“ im Oktober 2025.
Die Allgemeinverfügung kann im Fachbereich 6 – Bau und Stadtentwicklung, Blutstraße 5, 19370 Parchim im Zimmer A109 nach telefonischer Terminvereinbarung während den Öffnungszeiten eingesehen werden.
| Montag: | 09:00 Uhr - 12:00 Uhr |
| Dienstag: | 09:00 Uhr - 12:00 Uhr und 14:00 - 17:00 Uhr |
| Donnerstag: | 09:00 Uhr - 12 Uhr |