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Ausgabe 12/2025
Informationen aus dem Rathaus
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Baugrundstücke im Baugebiet Nr. 51 „Fontaneweg Ost“ an der Kastanienallee zu vergeben

Blick auf die zu vergebenen Grundstücke am Fontaneweg.

Parchim. Die Stadt Parchim bietet zwei Baugrundstücke im Baugebiet „Fontaneweg Ost“ in der Kastanienallee zum Verkauf bzw. zum Abschluss eines Erbbaurechtsvertrages an. Es handelt sich um die Parzellen Nr. 19 und 20. Die jeweilige Lage und Größe der im Angebot stehenden Baugrundstücke können dem Teilungsplan entnommen werden.

Dieser ist auf der Internetseite der Stadt Parchim hinterlegt:

www.parchim.de/fontaneweg

Sollten mehrere Bewerber zeitgleich dasselbe Grundstück erwerben wollen, soll derjenige das ausgewählte Grundstück erhalten, der zuerst alle geforderten Bewerbungsunterlagen schriftlich eingereicht hat. Als vollständig gilt der Kaufantrag bei Vorlage nachfolgender Unterlagen:

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ausgefülltes Formblatt der Stadt Parchim mit persönlichen Angaben/ Kontaktdaten des Kaufinteressenten

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Angabe des Baufeldes/ Wunschparzelle

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Bonitätsnachweis eines EU-Kreditinstituts

Bei absolut zeitgleichem Einreichen der Bewerbungsunterlagen, entscheidet zwischen den Bewerbern das Los.

Bei Interesse am Erwerb einer der beiden vorgenannten Parzellen bitte das ausgefüllte und unterschriebene Formblatt inklusive Bonitätsnachweis (nicht älter als drei Monate!) vorlegen – vorzugsweise per E-Mail: liegenschaften@parchim.de

Fragen im Zusammenhang mit der Vergabe und dem Abschluss eines Kauf- oder Erbbaurechtsvertrages können an das Sachgebiet. Liegenschaften, Frau Ringhand, Telef.: 03871/71260 oder E-Mail: liegenschaften@parchim.de, gerichtet werden. Fragen, die sich auf den Bebauungsplan Nr. 51 „Fontaneweg Ost“ beziehen richten Sie bitte an den Fachbereich 6, SG Stadtplanung unter stadtplanung@parchim.de