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Ausgabe 2/2026
Amtliche Mitteilungen
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Öffentliche Bekanntmachung nach § 69 (1) BauGB über den Beschluss zur Aufstellung des Umlegungsplanes "U022 Parchim - Regimentsvorstadt"

1.

Durch die Stadtvertretung der Stadt Parchim ist am 03.12.2025 die Aufstellung des Umlegungsplanes "U022 Parchim - Regimentsvorstadt“, bestehend aus der Umlegungskarte und dem Umlegungsverzeichnis gemäß § 66 (1) Baugesetzbuch (BauGB) beschlossen worden.

2.

Mit dem Beschluss über die Aufstellung des Umlegungsplanes ist die Frist zur Anmeldung nicht bekannter Rechte nach § 48 (2) BauGB abgelaufen.

3.

Den Umlegungsbeteiligten wird nach § 70 (1) S. 1 BauGB ein ihre Rechte betreffender Auszug aus dem Umlegungsplan zugestellt.

4.

Den Umlegungsplan kann gemäß § 69 (2) BauGB vom Zeitpunkt dieser Bekanntmachung an, jeder der ein berechtigtes Interesse darlegt, im Rathaus der Stadt Parchim, 19370 Parchim, Schuhmarkt 1, Zimmer 114, innerhalb der Dienstzeiten, vom 13. Februar 2026 bis zum 13 März 2026, einsehen.

Parchim, den 03.12.2025

gez. Dirk Flörke
Der Bürgermeister