Sehr geehrte Frau Stadtpräsidentin,
werte Stadtvertreterinnen und Stadtvertreter,
sehr geehrte Gäste,
aus dem Sachgebiet Liegenschaften möchte ich Sie über Folgendes informieren.
Die am 19.12.2022 beschlossenen Modalitäten zur Vergabe von Wohnbaugrundstücken (Vergaberichtlinie) in den Baugebieten „Fontaneweg Ost“, „Regimentsvorstadt“ und „1. Änderung Illekrietweg“ wurden am 13.01.2023 auf der Internetseite der Stadt Parchim bekanntgegeben. Ebenso wurden der Musterkaufvertrag und der Mustererbbaurechtsvertrag veröffentlicht. Es wurde ausdrücklich darauf hingewiesen, dass zunächst Baugrundstücke im Baugebiet „Fontaneweg Ost“ angeboten werden können. Von den insgesamt 20 Baugrundstücken wurden auf dem Teilungsplan, entsprechend der Vergaberichtlinie, zwei als „blind“, also nicht im Angebot, gekennzeichnet. Auch über die Höhe des Kaufpreises im Baugebiet „Fontaneweg Ost“ wurde informiert. Entsprechend der Vergaberichtlinie sind von dem Erscheinungsdatum drei Monate Zeit für die Abgabe der Interessensbekundung einschließlich der Finanzierungsbestätigung eines europäischen Kreditinstituts eingeräumt worden, also bis zum 13.04.2023. Zeitgleich sind alle bereits registrierten Interessenten per E-Mail und per Brief über die Veröffentlichung der Vergabekriterien und die weiteren Modalitäten informiert worden.
Auf Grund der Veröffentlichungen und der direkten Kontaktaufnahmen gibt es - wie zu erwarten war - vermehrt Nachfragen zum Prozedere der Vergabe bzw. zu Details der Musterverträge. Es sind auch schon einige für die Interessensbekundung vorgesehenen Formblätter ausgefüllt eingegangen. Da zu erwarten ist, dass die Klärung der Finanzierung eine längere Zeit in Anspruch nehmen kann, ist es noch zu früh, eine Tendenz vorherzusagen.
Hier noch etwas Statistik aus dem Jahr 2022:
| - | 10 Gestattungsverträge mit der WEMACOM Breitband GmbH für die Errichtung eines Glasfasernetzes und dazu 7 Dienstbarkeiten für die Sicherung im Grundbuch bewilligt |
| - | 2 Gestattungsverträge für Photovoltaik-Anlagen |
| EP5 Solar Invest 4 GmbH, Hamburg – Standtort Ruhner Berge und JS Energiepark Groß Godems und Co.KG, Hörup | |
| - | 1 Gestattungsvertrag zum Bauvorhaben 380 kV-Ersatzneubau Parchim-Süd Perleberg |
| - | 5 Bauerlaubnisverträge |
| - | 112 Erklärungen zur Ausübung des Vorkaufrechtes |
| - | 16 Verkäufe der Stadt Parchim |
| - | 4 Ankäufe der Stadt Parchim |
| - | 8 Anträge auf Flurstückverschmelzungen |
| - | 1 Rücksonderung von Flurstücken |
| - | 30 Anträge auf Grundbuch-Eintragungen/-Löschungen von Belastungen und Rechten bewilligt bzw. beantragt |
| - | 3 Anhörungen und Einigung nach Art. 21 Abs. 2 EV |
| Zuordnung von 3 Grundstücken aus dem – Eigentum des Volkes - durch das Bundesamt für zentrale Dienste und offene Vermögensfragen Cottbus | |
| - | 18 Erklärungen zur Grundsteuerreform |
| Neu abgeschlossene Pachtverträge: | ||
| - | Übernahmevereinbarungen Garagen | 57 |
| - | Neue Pachtverträge | 23 |
| - | Garagenmietverträge | 3 |
| - | Landpachtverträge | 4 |
| - | PV Verein | 1 |
| - | Aufhebung von Pachtverträgen nach Verkauf | 6 |
| - | Abschluss der Übergabe Kleingärten Hoffmannsruh | |
Sehr geehrte Stadtpräsidentin,
sehr geehrte Stadtvertreterinnen und Stadtvertreter,
sehr geehrte Vertreter der Presse,
sehr geehrte Damen und Herren,
aus gegebenem Anlass bitten wir um Terminvereinbarung, wenn Sie zur Pass- und Meldebehörde, kurz unserem Bürgerbüro, kommen wollen. Wie haben derzeit ein erhöhtes Aufkommen an Publikumsverkehr und andererseits ist die Personaldecke knapp. Das führt zu unangenehm langen Wartezeiten von mehr als einer Stunde Dauer. Termine kann man online vereinbaren. Hierzu rufen
Sie bitte die Homepage der Stadt Parchim auf und klicken dann auf das Feld Online-Terminvergabe Bürgerbüro. Alternativ können Sie fernmündlich unter der Rufnummer
03871-71-312
Termine beim Bürgerbüro vereinbaren. Wir sind sehr im Interesse unserer Kunden bemüht, die Terminvergabe noch zu optimieren und die Aufenthaltsqualität im Wartebereich zu verbessern.
Mit dem Umzug der Stadtinfo in die Eldemühle wollen wir das freiwerdende Stadtinfo-Büro nutzen, um schon dort vermehrt über die Dienstleistungen der Stadt Parchim zu informieren, Dokumente auszugeben, Formulare und Vordrucke auszugeben und allgemeine Beratungen durchzuführen.
Das Sachgebiet Verkehr und Bußgeldangelegenheiten teilt mit, dass die Anwohnerparkausweise trotz der Preiserhöhung gut angenommen werden. Nur ein ganz kleiner Teil der bisherigen Nutzer lehnte den neuen Anwohnerparkausweis wegen der Kosten ab und genau diese Bürger teilten uns mit, dass sie dann lieber ihre eigenen Garagen/Stellplätze nutzen werden. Aus Sicht der Bürger sind wir jetzt zu teuer, aus Sicht der Parkraumbewirtschaftung waren wir wohl zu preiswert, doch angesichts der extrem geringen Zahlen (2 – 3 Bürger) werden wir daraus keine neuen Instrumente zur Parkraumsteuerung entwickeln können. Konkrete Zahlen für das Jahr 2023 werden wir im Sommer liefern können.
Der Vertrag mit dem Anbieter für das Handyparken ist unterschrieben und die Umsetzung für März/April avisiert. Wir haben uns für den Anbieter Parkster GmbH entschieden. Der Service und das Angebot sind für den Fahrzeugführer grundsätzlich kostenlos.
In Vorbereitung der Deckensanierung eines größeren Teils der Bundesstraßen im Stadtgebiet sowie dem voranschreitenden Breitbandausbau finden derzeit Untersuchungen und Baumaßnahmen statt, bei denen es zu einer Vielzahl von Einschränkungen im Stadtgebiet kommt.
Die Verkehrsführung über die Behelfsbrücke und der Ausbau in Damm konnten in Betrieb gehen.
Das Sachgebiet Sicherheit und Ordnung atmet durch. Die Corona-Pandemie hat uns jetzt lange Zeit viele Arbeit und viele Ordnungswidrigkeitenverfahren beschert. Am 09.02.2023 traten nun die letzten Änderungen der Corona-Landesverordnung in Kraft. Sie enthält im Wesentlichen noch Verpflichtungen für die Mitarbeiter und den Besuch von Einrichtungen des Gesundheitswesens sowie der Alten- und Pflegeeinrichtungen und es gilt noch die sogenannte Quarantänepflicht, d. h. derjenige, der nachweislich infiziert ist, hat sich abzusondern und den Kontakt zu anderen zu vermeiden. Durch Freitesten kann die Frist auf 5 Tage verkürzt werden, ansonsten endet sie nach maximal 10 Tagen. Der Bußgeldkatalog wurde auf 3 Bußgeldtatbestände reduziert und für deren Verfolgung sind die kreislichen Gesundheitsämter zuständig.
Die Verordnung der Stadt Parchim über das Führen von Hunden (Hundeordnung Parchim) wurde vom Landkreis genehmigt und wird nach ihrer Veröffentlichung in Kraft treten.
Nun soll unsere Wochenmarktsatzung auf den Prüfstand. Hier plant die Verwaltungsbehörde eine Anpassung/Änderung der bestehenden Satzung aus dem Jahre 2005. Es gab intern bereits erste Gespräche, wir haben einen Fragenkatalog vorbereitet und werden diesen den Marktbeschickern in nächster Zeit übergeben. Gemeinsam wollen wir schauen, wie wir Marktzeiten und Bestückung verändern bzw. anpassen können um vielleicht auch die Attraktivität zu erhöhen. Die Besucher des Marktes haben wir im zweiten Step auf dem Plan, hier werden wir eine Befragung vorbereiten und diese selbst am Markttag vornehmen. Am Ende wird alles in einem Gremium von Mitarbeitern der Stadt (Wirtschaftsförderung, Bürgermeister und Ordnungsamt - Gewerbe/Märkte) ausgewertet. Danach wird ein erster Entwurf erarbeitet und abgestimmt. Es ist dann auch zu prüfen, inwieweit die Gebühren angepasst werden müssen Energie, Abfall etc.
Zum gegebenen Zeitpunkt wird die Satzung dann den Gremien vorgestellt und erläutert.
Sehr geehrte Stadtvertreterinnen und Stadtvertreter,
auf unserer Stadtvertretersitzung vom 30.06.2021 hatten wir uns mit der Stellungnahme zur Errichtung von insgesamt 4 Windkraftanlagen im Eignungsraum Parchim-Ost beschäftigt. Damals beschlossen Sie zwar, die Errichtung abzulehnen, haben mich aber beauftragt, Verhandlungen zum Abschluss eines städtebaulichen Vertrages mit dem Investor zu führen. Die Sach- und Rechtsanlage erfuhr seitdem zahlreiche Änderungen, unter anderem auch, im Rahmen der Energiekrise, die uns die geopolitische Situation verschafft hat. Stand heute bietet uns die UKA Umweltgerechte Kraftanlagen GmbH & Co. KG eine Beteiligung an einer Betriebsgesellschaft an, wobei das Angebot noch nicht ausgepreist und deshalb nur formaljuristisch geprüft werden kann. Die Überlegung zu dem städtebaulichen Vertrag sind in Abstimmung mit den beiden Fachbereichsleitern Herrn Schmidt und Herrn Hestermann so weit vorangeschritten, dass wir Ihnen eine erste Skizze in den zuständigen Fachausschüssen alsbald vorstellen können. Bis Mitte des Jahres werden wir hoffentlich auch mit den Stadtwerken alle technischen Parameter abgestimmt haben, insbesondere, ob in das Stadtwerkenetz oder in das Übertragungsnetz eingespeist werden soll.
Fragen zu diesem Thema bitte ich erst im nichtöffentlichen Teil zu stellen, denn über schwebende Verhandlungen im öffentlichen Teil zu berichten, könnte die Verhandlungen stören. Zum Schluss wird doch ohnehin alles öffentlich beschlossen werden.
Sehr geehrte Damen und Herren,
aus dem Fachbereich 4 – Kultur, Jugend und Soziales – gibt es folgende Informationen.
An allen drei städtischen Grundschulen laufen derzeit die Vorbereitungen für die Einschulung im kommenden Schuljahr 2023/2024. Schulpflichtig werden Kinder, die im Zeitraum 01.07.2016 bis 30.06.2017 geboren wurden. Ende des letzten Jahres wurden alle Erziehungsberechtigten der zukünftigen Erstklässler mit der Aufforderung, ihr schulpflichtiges Kind anzumelden, von uns angeschrieben. Inzwischen wurden insgesamt 170 Anmeldungen in den Sekretariaten der Grundschulen entgegengenommen. Wie viele Kinder die Förderlerngruppen in der Grundschule West besuchen oder um ein Schuljahr zurückgestellt werden, kann gegenwärtig noch nicht abschließend beurteilt werden, da noch nicht alle Einschulungsuntersuchungen vollständig abgeschlossen sind. Anhand der derzeitig vorliegenden Anmeldungen für die Regelklassen gehen wir jedoch davon aus, dass wir an allen drei Grundschulstandorten mindestens 2-zügig einschulen können.
Die Wintersaison in den städtischen Sporthallen neigt sich so langsam dem Ende. Die Fußballer beenden je nach Wetterlage allmählich die Hallensaison und trainieren wieder auf den Freiluftsportanlagen. Anträge für die Nutzung einer Sporthalle in der kommenden Sommersaison von Mai bis Oktober 2023 können noch bis zum 31.03.2023 gestellt werden.
Die ersten Wochen des Jahres 2023 sind nach Inkrafttreten des Wohngeld-Plus-Gesetzes zum 01.01.2023 in der Wohngeldbehörde gut angelaufen. Nunmehr ist bereits die Auszahlung des Wohngeldes für den Monat Februar 2023 erfolgt, sodass erste Zahlen zum Antragsvolumen vorliegen. Im Vergleich zur Mitte des Vorjahres 2022 sind zum Zahllauf Januar und Februar 2023 mehr als das Doppelte an Erstanträgen gestellt worden. Auch die bearbeitete Gesamtzahl von 98 Fällen im August 2022 hat sich um das 2 ½ fache auf 264 Fälle erhöht.
Dies spiegelt sich entsprechend im Auszahlungsvolumen des Wohngeldes wider, denn es wurden für den Monat Februar 2023 ca. 130.000 Euro an die Haushalte ausgezahlt, was im Vergleich zum August des Vorjahres nur 56.000 Euro entsprach. Es ist weiterhin mit einem steigenden Antragsaufkommen zu rechnen.
Durch die rechtzeitige Einstellung von zwei zusätzlichen Mitarbeitern können bislang alle Anträge und Anliegen der Bürger zeitgerecht bearbeitet werden, sodass von der laut Wohngeld-Plus-Gesetz ermöglichten Vorschusszahlung noch kein Gebrauch gemacht werden musste. Es wurden alle Anträge final bearbeitet.
Ende 2022 wurde das Gesetz zur Änderung des Heizkostenzuschussgesetzes von Bundestag und Bundesrat beschlossen, sodass im I. Quartal des neuen Jahres ein zweiter einmaliger Heizkostenzuschuss an alle Wohngeldhaushalte ausgezahlt werden kann. Ein Anspruch auf den einmaligen Heizkostenzuschuss besteht für alle Personen, deren Wohngeldbewilligung mindestens in einem Monat in der Zeit vom 1. September 2022 bis zum 31. Dezember 2022 liegt. Die Auszahlung des Zuschusses erfolgt am letzten Werktag des Monats Februar von Amtswegen, also ohne gesonderte Antragstellung der Anspruchsberechtigten. Die Höhe des einmaligen Heizkostenzuschusses richtet sich wie gewohnt nach der Anzahl der bei der Wohngeldbewilligung berücksichtigten Haushaltsmitglieder. Ein 1-Personen-Haushalt erhält 415,00 EUR, ein 2-Personen-Haushalt 540,00 EUR und jedes weitere zu berücksichtigende Haushaltsmitglied zusätzlich 100,00 EUR.
Seit diesem Jahr wird den Bürgern der Stadt Parchim außerdem die Möglichkeit geboten, über die Internetseite der Stadt einen Wohngeldantrag auch online zu stellen. Dieses Verfahren nutzen bisher noch sehr wenige Antragsteller. Ich möchte mich an dieser Stelle für die hohe Einsatzbereitschaft der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bedanken, die eine vollständige Umsetzung des Wohngeld-Plus-Gesetztes ab Januar vorbereitet und abgesichert haben.
Sehr geehrte Frau Stadtpräsidentin,
sehr geehrte Stadtvertreterinnen und Stadtvertreter,
verehrte Gäste,
aus dem Fachbereich 6 Bau- und Stadtentwicklung gibt es zum aktuellen Baugeschehen folgende Informationen.
Seit dem 1. November 2022 gibt es die Möglichkeit, die digitale Verwaltung für die Baugenehmigungsverfahren gemäß §§ 63 und 64 Landesbauordnung M-V (LBauO M-V) des Landkreises Ludwigslust- Parchim zu nutzen. Das bedeutet, dass Bauherren ihre Bauantragsunterlagen mit den erforderlichen Anlagen nun digital über das Programm GEKOS bei der unteren Bauaufsichtsbehörde des Landkreises, Fachdienst Bauordnung, Straßen- und Tiefbau / Landkreis Ludwigslust-Parchim (kreis-lup.de) einreichen können.
Ein bedeutender Vorteil (neben der Papierersparnis) ist, dass die Antragsunterlagen für alle in das bauaufsichtliche Verfahren einzubeziehenden Behörden zeitgleich verfügbar sind. Die Stadt Parchim hat intern bereits im Jahr 2021 mit der parallelen Umstellung auf eine digitale Bauakte begonnen und konnte somit einen problemlosen Übergang in das rein digitale Verfahren gewährleisten.
Den Antragstellerinnen und Antragstellern, denen eine Abgabe ihrer Unterlagen in digitaler Form nicht möglich ist, bleibt die Einreichung aller erforderlichen Bauvorlagen in Papierform natürlich weiterhin offen.
Im Rahmen der Städtebauförderung werden aktuell in den Sanierungsgebieten der Altstadt 12 private Baumaßnahmen betreut, die sich in Vorplanung, Durchführung bzw. Abschluss/Abrechnung befinden.
Die Stadt Parchim wurde gebeten, die Brandenburger Werkstattveranstaltung am 26. Januar 2023 mit einem Fachbeitrag zum Thema „Freiraum und Mobilität in der Innenstadt“ zu unterstützen. Die Veranstaltung fand als Videokonferenz im Rahmen des Brandenburger Bündnisses für lebendige Innenstädte statt und wurde getragen vom Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung und dem Städteforum Brandenburg. Im Fokus dieser Veranstaltung stand das Thema „Mobilitätswende“, deren Relevanz für die lokale Ebene und die Kommunalpolitik den weiteren Fachdiskurs im Land notwendig macht. Mit der Veranstaltung sollte vor allem auf den Zusammenhang zwischen guten Mobilitätslösungen und einer Stärkung der Innenstädte als lebendige, urbane Zentren verwiesen und ein Anstoß gegeben werden, die oft kontroverse Debatten um die richtigen Lösungswege zu versachlichen. Dabei geht es auch um weitere Ansprüche an die Nutzung des öffentlichen Raums.
Das Sachgebiet Stadtplanung hat in einem 10-minütigen Redebeitrag den Verkehrsentwicklungsplan und das Verkehrskonzept Altstadt vorgestellt und die damit verbundenen Herausforderungen und Lösungsansätze zur Entlastung des Altstadtverkehrsaufkommens und zur Stärkung der Aufenthaltsqualität, inklusive der Verbesserung des Radverkehrs, herausgestellt. Das besondere Interesse der Veranstalter wie auch der Teilnehmenden lag auf der im Bau befindlichen Fahrradstation. Das zeigt, dass diese Maßnahme auch über die Landesgrenze hinaus Beachtung findet.
Die Teilnahme der Stadt an der Videokonferenz wurde als eine echte Bereicherung für das Programm gesehen. Wir bedanken uns an dieser Stelle nochmals bei Herrn Schubert vom Büro IVAS aus Dresden für die Unterstützung, Begleitung, Moderation in diesem gesamten Prozess.
Sehr geehrte Damen und Herren,
die Staffelgeschosswände und die Attika im 3. OG der neuen Regionalschule Goethe sind zur Hälfte betoniert. Die verbleibenden Bauteile werden eingeschalt und zum Betonieren vorbereitet. Der Rohbau wird in Kürze fertig sein. Die Ausschreibung für die Fassadenarbeiten ist veröffentlicht. Die Tischler- und Trockenbauleistungen werden in Kürze als eines der ersten Ausbaugewerke vergeben.
In der Grundschule West wechseln wir in den kommenden Wochen in den 2. Bauabschnitt.
Die Ausbauarbeiten in unserer Kulturmühle laufen weiter auf Hochtouren. Im Besuchertreppenhaus ist die innenliegende Rüstung gefallen. Hier werden über die Etagen Fliesen verlegt. Die Laubengänge erhalten den endgültigen Bodenbelag. Im EG des Bestandsgebäudes liegt inzwischen Parkett. Auf dem zukünftigen Betriebshof des Theaters wird großflächig Pflaster verlegt. Erste Möbellieferungen sind angekündigt.
Auf dem Mönchhof sind die Fahrradanlehnbügel in der Fahrradstation montiert. Die Türen für den Hausanschlussraum und das öffentliche WC haben ihren endgültigen Anstrich erhalten. Die Lieferung der Schließfachanlage nebst Reparatursäule ist für Mitte März angekündigt. Bis dahin werden die Pflasterarbeiten in der Fahrradstation voraussichtlich abgeschlossen sein.
Im Fontaneweg läuft die Freimachung bzw. Beräumung des B-Plan-Gebietes in Vorbereitung für die weitere Erschließung und Veräußerung an Kaufinteressenten.
Die Abnahme des Bauvorhabens Ersatzneubau der Brücke über die Stadtwocker erfolgte am 31.01.2023. Die Behelfsbrücke für den Ersatzneubau der Brücke über die Alte Elde in Damm wurde in der 5. Kalenderwoche montiert und geprüft. Die örtliche Umfahrung mittels Ampelregelung wurde am 03.02.2023 freigegeben. Ab der 7. Kalenderwoche wird das Abbruchgerüst errichtet, damit der Brückenabbruch in der 8. Kalenderwoche beginnen kann.
Der Umbau der Bushaltestellen Gruppe 1 und 2 zu barrierefreien Haltestellen ist abgeschlossen. Es wurden insgesamt 22 Bushaltestellen und eine Querungsstelle barrierefrei ausgebaut. Die Endabrechnung der Maßnahme sowie der Verwendungsnachweis für die Fördermittel stehen noch aus.
Für die Erschließungsanlagen und Verkehrsfläche des Kinder- und Bildungszentrums (KiBiZ) konnten aufgrund der Witterung im Dezember 2022 am Südring nur die Asphalttrag- und- Binderschicht eingebaut werden. Die Asphaltdeckschicht ist Anfang April 2023 geplant. Die Wiederaufnahme der Bauarbeiten soll ab der 7. Kalenderwoche 2023 erfolgen, wenn es die Witterungsbedingungen zulassen.
Im Ausschreibungsverfahren zur Erschließung des B-Plans Nr. 50 „Regimentsvorstadt“ befinden sich die Bauarbeiten für die Versorgungsleitungen (Trinkwasser, Fernwärme), Straßenbau des 2. BA, 2. TA für die Erschließung des Kinder- und Bildungszentrums (Planstraße A – Feuerwehrzufahrt KiBiZ).
Der geplante Fertigstellungstermin des Breitbandausbaus Gewerbe- und Mischgebiete sowie Schulstandorte kann nicht gehalten werden. Aufgrund von Corona kam es mehrfach zu Unterbrechungen bei der Bauausführung. Auch die Zusammenarbeit mit dem Kampfmittelräumdienst im Bereich des Flughafens und des Buchholzfeldes sowie die derzeit schwierige Situation auf dem Arbeitsmarkt führte zu weiteren Verzögerungen. Der überarbeitete Meilensteinplan sieht eine Fertigstellung der Trasse für August 2023 und die Inbetriebnahme für Oktober 2023 vor.
Der Auftrag für die Planungsleistungen des Radwegebaus zur Routenvariante 4 und die Aufpflasterungen im Bereich Buchholzallee und Putlitzer Straße wurde nach einem Ausschreibungsverfahren an das Ingenieurbüro Sonntag in Wismar vergeben. Die erforderliche Vermessung ist erfolgt. Zurzeit laufen die Planungsarbeiten sowie die Abstimmungen mit dem Straßenbauamt und dem Landesförderinstitut.
Die Maßnahme soll bis Ende 2023 abgeschlossen werden.
Auf Grund der steigenden Energiepreise, aber auch mit Blick auf den Klimaschutz, werden weitere Maßnahmen zur Energieeinsparung durchgeführt. In den Ortsteilen Neu Matzlow, Damm, Malchow und Möderitz wurde die Straßenbeleuchtung komplett auf LED umgerüstet. Bereits im letzten Jahr erfolgte der Einbau von LED-Leuchtmitteln im Altstadtbereich. Sukzessive werden, entsprechend der vorhanden Mittel, die Straßenlampen im Stadtgebiet auch weiter auf LED-Technik umgerüstet. Bei der Kompletterneuerung von Straßenbeleuchtungsanlagen wird, wie schon seit Jahren, grundsätzlich LED-Technik eingesetzt. Bei den alten RSL-Lampen (aus DDR-Zeiten), wird je ein von zwei vorhandenen Leuchtmitteln außer Betrieb genommen. In einzelnen Straßenzügen wie Südring, Ostring und Ziegeleiweg wird die Beleuchtung einseitig abgeschaltet.
Zur Nachtzeit schwach frequentierte Bereiche wie z.B. der Promenadenweg, der Radweg Brunnenstraße und der Gehweg Wallallee werden in der Zeit von 23:00 bis 5:00 Uhr nicht mehr beleuchtet sein. In Bereichen mit einer hohen Lampendichte wie z.B. auf Parkplätzen werden einzelne Lampen abgeschaltet. Kreuzungsbereiche, Unfallhäufungsstellen und stark frequentierten Bereiche werden nicht von Abschaltungen betroffen sein. Mit der Umsetzung der Maßnahmen wurde bereits begonnen, es werden weitere Einsparmöglichkeiten erarbeitet. Bei günstiger Witterung ist geplant, den Großteil der Einsparmaßnahmen bis Ende Februar umzusetzen.
Als Ausgleichs- und Ersatzpflanzungwurde die Pflanzung von 17 Bäumen und 188 Sträuchern für genehmigte Fällungen sowie für einen Vandalismus-Schaden in der Blutstraße und die Einheitslinde am neuen Standort ausgeschrieben. Der Auftrag ging an die Fa. Breuer Garten- und Landschaftsbau GmbH aus Schwerin. Die Ausführung der Leistung soll bis Ende März fertiggestellt werden.
Zur Unterhaltungspflege wurden für einige Stadtteile neue Pflegeverträge für die Jahre 2023 - 2025 nach Ausschreibung der Leistungen geschlossen:
| Stadtgebiet Nord: | Landschaftspflege Klaus Niemann, Brunow |
| Stadtgebiet Ost: | Klemt Gala GmbH, Schwerin |
| Stadtgebiet Südstadt: | Jolitz und Söhne, Tempzin |
| Stadtgebiet Süd: | Veolia Gebäudeservice Deutschland GmbH, Rostock |
| Stadtgebiet Neue Ortsteile: | Ausschreibung läuft noch. |
Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.