Die von der Stadtvertretung auf ihrer Sitzung am 22.02.2023 beschlossene Vorschlagsliste für Schöffen ist gem. § 36 Abs. 3 Gerichtsverfassungsgesetz (GVG) für eine Woche, vom 20.03.2023 bis 27.03.2023, im Stadthaus, Blutstraße 5, 19370 Parchim, in Raum 317 zu folgenden Zeiten ausgelegt:
| Montag | 09:00 – 12:00 Uhr |
| Dienstag | 09:00 – 12:00 Uhr und 14:00 – 17:00 Uhr |
| Donnerstag | 09:00 – 12:00 Uhr und nach vorheriger Absprache |
Gegen die Vorschlagsliste kann binnen einer Woche, gerechnet vom Ende der Auflegungsfrist, schriftlich oder zu Protokoll mit der Begründung Einspruch erhoben werden, dass in die Vorschlagsliste Personen aufgenommen sind, die nach § 32 nicht aufgenommen werden durften oder nach den §§ 33, 34 nicht aufgenommen werden sollten.