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Ausgabe 3/2023
Amtliche Mitteilungen
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Bekanntmachung der Stadt Parchim über die öffentliche Auslegung der Vorschlagsliste für Schöffen

Die von der Stadtvertretung auf ihrer Sitzung am 22.02.2023 beschlossene Vorschlagsliste für Schöffen ist gem. § 36 Abs. 3 Gerichtsverfassungsgesetz (GVG) für eine Woche, vom 20.03.2023 bis 27.03.2023, im Stadthaus, Blutstraße 5, 19370 Parchim, in Raum 317 zu folgenden Zeiten ausgelegt:

Montag

09:00 – 12:00 Uhr

Dienstag

09:00 – 12:00 Uhr und 14:00 – 17:00 Uhr

Donnerstag

09:00 – 12:00 Uhr und nach vorheriger Absprache

§ 37 GVG [Einspruch gegen die Vorschlagsliste]

Gegen die Vorschlagsliste kann binnen einer Woche, gerechnet vom Ende der Auflegungsfrist, schriftlich oder zu Protokoll mit der Begründung Einspruch erhoben werden, dass in die Vorschlagsliste Personen aufgenommen sind, die nach § 32 nicht aufgenommen werden durften oder nach den §§ 33, 34 nicht aufgenommen werden sollten.