Die bestehende und als öffentlich geltende Straße „Fontaneweg“ wurde aufgrund des verbindlichen Bebauungsplanes Nr. 51 „Fontaneweg Ost“ der Stadt Parchim verlängert und ausgebaut.
Das erschlossene Straßengrundstück der Straße “Fontaneweg“ in der Gemarkung Parchim, Flur 21, Flurstück 65/5 wird entsprechend der im beigefügten Lageplan gesondert farblich gekennzeichneten Fläche gem. § 7 des Straßen- und Wegegesetzes des Landes Mecklenburg-Vorpommern (StrWG – MV) dem öffentlichen Verkehr gewidmet. Der Lageplan ist Bestandteil dieser Widmungsverfügung. Als Bestandteile der öffentlichen Straße gehen in die Widmung ein: der Straßenkörper
Die vorgenannte Straße - Fontaneweg - wird entsprechend § 3 S. 1 Nr. 3 StrWG – MV als Gemeindestraße eingestuft.
Das im beigefügten Lageplan rot gekennzeichnete Flurstück 65/5, Flur 21 der Gemarkung Parchim wird auf die Benutzung durch folgende Verkehrsart bestimmt: Ortsstraße. Die Stadt Parchim ist Trägerin der Straßenbaulast sowie Eigentümerin des Grundstücks.
Gegen diese Allgemeinverfügung kann gemäß § 70 Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch eingelegt werden. Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift bei der
Stadt Parchim
Der Bürgermeister
Schuhmarkt 1
19370 Parchim
einzulegen.
Die öffentliche Bekanntmachung erfolgte gemäß § 11 Abs. 1 der Hauptsatzung der Stadt Parchim über die Homepage der Stadt Parchim unter www.parchim.de über den Button „Ortsrecht/Bekanntmachungen“ am 28.03.2024. Als zusätzliches Angebot erfolgt die Information im amtlichen Amtsblatt „UnsPütt“.
Die Allgemeinverfügung kann im Fachbereich 6 Bau und Stadtentwicklung, Blutstraße 5, 19370 Parchim im Zimmer A107 nach telefonischer Terminvereinbarung während den Öffnungszeiten eingesehen werden.
| Montag: | 09:00 Uhr - 12:00 Uhr |
| Dienstag: | 09:00 Uhr - 12:00 Uhr und 13:30 - 17:00 Uhr |
| Donnerstag: | 09:00 Uhr - 12 Uhr und 13:30 - 16:30 Uhr |