Das Amt der Ortsvorsteherin bzw. des Ortsvorstehers der Ortsteile Damm, Malchow, Möderitz und Neu Matzlow ist traurigerweise vorzeitig vakant geworden.
Die Aufgaben werden derzeit kommissarisch durch den stellvertretenden Ortsvorsteher wahrgenommen.
Gemäß § 42a der Kommunalverfassung Mecklenburg-Vorpommern in Verbindung mit der Hauptsatzung der Stadt Parchim wird daher eine Neuwahl durchgeführt.
Die Wahl erfolgt für den Rest der laufenden Wahlperiode 2024 - 2029 der Stadtvertretung.
Zur Durchführung der Wahl findet eine Einwohnerversammlung statt.
Montag, 27.04.2026, 18:00 Uhr
Gaststätte Damm
Mittelstraße 6
19374 Parchim / OT Damm
| 1. | Begrüßung |
| 2. | Wahl einer Ortsvorsteherin / eines Ortsvorstehers |
| 3. | Empfehlung zur Bestellung einer stellvertretenden Ortsvorsteherin / eines stellvertretenden Ortsvorstehers |
| 4. | Verschiedenes |
Zur Teilnahme an der Einwohnerversammlung sind die Einwohnerinnen und Einwohner der Ortsteile Damm, Malchow, Möderitz und Neu Matzlow eingeladen.
Stimmberechtigt sind die zur Wahl der Stadtvertretung wahlberechtigten Bürgerinnen und Bürger im Sinne des § 13 Abs. 2 der Kommunalverfassung Mecklenburg-Vorpommern in Verbindung mit § 4 des Landes- und Kommunalwahlgesetzes Mecklenburg-Vorpommern, die im jeweiligen Ortsteil wohnen.
Die Ortsvorsteherin / der Ortsvorsteher vertritt die Interessen der Ortsteile gegenüber der Stadtvertretung und dem Bürgermeister und ist Ansprechpartnerin / Ansprechpartner für die Einwohnerinnen und Einwohner in allen Angelegenheiten, die die Ortsteile betreffen.
Zu den Aufgaben gehört insbesondere, Anregungen und Beschwerden aus den Ortsteilen aufzunehmen, die Entwicklung der Ortsteile zu begleiten sowie zu wichtigen Maßnahmen Stellung zu nehmen.
Die Ortsvorsteherin / der Ortsvorsteher wird gemäß § 42a KV M-V zur Ehrenbeamtin / zum Ehrenbeamten ernannt.
Für die Ausübung des Ehrenamtes wird eine monatliche Aufwandsentschädigung nach der Hauptsatzung § 12a Abs. 5 der Stadt Parchim gezahlt.
Für den Ortsvorsteher wird gem. § 12a Abs. 7 der Hauptsatzung der Stadt Parchim ein Stellvertreter auf Vorschlag der Einwohnerversammlung von der Stadtvertretung bestellt. Der Stellvertreter des Ortsvorstehers erhält für seine besondere Tätigkeit bei Verhinderung des Ortsvorstehers für die Dauer der Vertretung eine Aufwandsentschädigung.
Interessierte Bürgerinnen und Bürger der benannten Ortsteile können ihr Interesse an der Übernahme dieses Ehrenamtes bereits vorab bekunden.
Eine kurze formlose Mitteilung mit Namen, Anschrift und Ortsteil kann bis zum 24.04.2026 an folgende E-Mail-Adresse gesendet werden:
wahlen@parchim.de
Die Interessenbekundung ist keine Voraussetzung für eine Kandidatur.
Vorschläge können auch noch in der Einwohnerversammlung gemacht werden.
Parchim, den 26.03.2026