Auszug Geoportal Landkreis Ludwigslust-Parchim, Dezember 2024
Die Stadtvertretung der Stadt Parchim hat am 02.04.2025 die Aufstellung der Einbeziehungssatzung „Vogelsang II“ gemäß § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 Baugesetzbuch (BauGB) beschlossen. Es wird darauf hingewiesen, dass das Verfahren entsprechend § 34 Abs. 6 BauGB im vereinfachten Verfahren gem. § 13 Abs. 2 und 3 BauGB, ohne Durchführung der frühzeitigen Beteiligung gem. §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB sowie ohne Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB, durchgeführt wird.
Die zu betrachtende Fläche ist folgender Abbildung zu entnehmen:
Die Flurstücke 108, 109 und 110, Flur 14 der Gemarkung Parchim befinden sich unmittelbar gelegen an vorhandener Wohnbebauung, einem Altenpflegeheim sowie diversen Kleingärten. Der Bereich im Stadtgebietsteil 04.10 Vogelsang hat sich in der Vergangenheit zu einer attraktiven Wohnlage entwickelt und eine städtebauliche Abrundung soll nun erfolgen.
Zum jetzigen Zeitpunkt werden die o.g. Flurstücke dem bauplanungsrechtlichen Außenbereich gemäß § 35 BauGB zugeordnet und eine Wohnbebauung ist daher ohne weiteres nicht möglich.
Zur Erweiterung des Innenbereichs erfolgt somit die Aufstellung einer Einbeziehungssatzung gemäß § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 BauGB, sodass einzelne Außenbereichsflächen einbezogen werden können, wenn die bauliche Nutzung des angrenzenden Bereichs entsprechend vorgeprägt ist. Diese Entwicklung entspricht dem Leitbild der Innenentwicklung vor Außenentwicklung und den städtebaulichen und wohnbaulichen Zielen der Stadt Parchim.
Aufgrund der vorhandenen Darstellung als Wohnbaufläche im wirksamen Flächennutzungsplan der Stadt Parchim, ist eine städtebauliche Entwicklung und Ordnung gesichert.
Der Aufstellungsbeschluss wird hiermit ortsüblich bekannt gemacht.
Parchim, 09.04.2025