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Ausgabe 6/2024
Amtliche Mitteilungen
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Amtliche Bekanntmachung der Stadt Parchim über die Veröffentlichung des Entwurfs der 1. Änderung zum Bebauungsplan Nr. 3 „Südstadt" der Stadt Parchim i.V.m entsprechender Berichtigung des Flächennutzungsplans der Stadt Parchim gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB)

Ausschnitt Brunnenstraße in 19370 Parchim, Geltungsbereich der 1. Änderung des B-Plans Nr. 3 „Südstadt (schwarz gestrichelt umrandet)

Die Stadtvertretung der Stadt Parchim hat in ihrer Sitzung am 15.05.2024 den Entwurf der 1. Änderung des Bebauungsplanes (B-Plans) Nr. 3 „Südstadt" der Stadt Parchim mit Begründung in der Fassung vom April 2024 so- wie dazugehöriger Berichtigung des Flächennutzungsplans in der Fassung vom März 2024 gebilligt und zur öffentlichen Auslegung bestimmt.

Das Änderungsverfahren erfolgt gemäß § 13 BauGB als vereinfachtes Verfahren. Somit wird von der Umweltprüfung nach § 2 Absatz 4, von dem Umweltbericht nach § 2a, von der Angabe nach § 3 Absatz 2 Satz 4, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, sowie von der zusammenfassenden Erklärung nach § 6a Absatz 1 und § 10a Absatz 1 abgesehen.

Die Abgrenzung des räumlichen Geltungsbereiches ist nachfolgend zu entnehmen.

Der Entwurf der 1. Änderung des B-Plans Nr. 3 „Südstadt" der Stadt Parchim mit Begründung sowie dazugehöriger Berichtigung des Flächennutzungsplans sind in der Zeit

vom 17.06.2024 bis zum 19.07.2024

auf der Intemetseite der Stadt Parchim unter Adresse

https://www.parchim.de/de/politik-verwaltung/verwaltung/buergerbeteiligung/oeffentliche-auslegung/

und

www.parchim.de/bekanntmachungen

eingestellt.

Die zu veröffentlichenden Unterlagen und der Inhalt dieser Bekanntmachung sind ebenfalls über ein zentrales Internetportal des Landes zugänglich gemacht. (Bau- und Planungsportal M-V https://bplan.geodaten-mv.de)

Als andere leicht zu erreichende Zugangsmöglichkeit entsprechend § 3 Abs. 2 S. 2 BauGB erfolgt eine öffentliche Auslegung in der Stadtverwaltung Parchim, Stadthaus, Blutstraße 5, Fachbereich Bau und Stadtentwicklung im Raum A 111 und liegt während folgender Zeiten (sowie nach vorheriger Vereinbarung zu anderen Uhrzeiten) zu jedermanns Einsicht öffentlich aus:

vom 17.06.2024 bis zum 19.07.2024

Montag

8:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 16:00 Uhr

Dienstag

8:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 17:00 Uhr

Mittwoch

8:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 16:00 Uhr

Donnerstag

8:00 - 12:00 Uhr und 13:00

Freitag

8:00 - 12:00 Uhr

Während der Dauer der Veröffentlichungsfrist können von jedermann Stellungnahmen elektronisch übermittelt werden, bei Bedarf aber auch postalisch oder zur Niederschrift gebracht werden.

E-Mailadresse Stadt Parchim: stadtplanung@parchim.de

Postanschrift: Stadt Parchim, Sachgebiet Stadtplanung, Blutstraße 5 in 19370 Parchim

Als andere leicht zu erreichende Zugangsmöglichkeit besteht die oben genannte öffentliche Auslegung.

Gemäß § 4a Abs. 5 BauGB können Stellungnahmen, die im Verfahren der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung nicht rechtzeitig abgegeben worden sind, bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben, sofern die Gemeinde deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bauleitplans nicht von Bedeutung ist.

Ein Antrag nach § 47 Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) ist unzulässig, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.

Parchim, 14.06.2024

Flörke
Bürgermeister