Übersichtskarte zum Geltungsbereich der 16. Änderung des F-Plans der Stadt Parchim (Bildquelle: Geobasisdaten (Karten und Luftbilder); Landesamt für innere Verwaltung Mecklenburg-Vorpommern (LAiV-MV)
Die Stadtvertretung der Stadt Parchim hat am 15.05.2024 die Aufstellung der 16. Änderung des wirksamen F-Plan im Teilbereich des Windeignungsgebiet Parchim-Ost beschlossen.
Der wirksame F-Plan der Stadt Parchim in der Fassung der 5. Änderung (2013) stellt östlich des Stadtgebiets ein Sonstiges Sondergebiet „Windkraft" entsprechend dem im Regionalen Raumentwicklungsprogramm Westmecklenburg (RREP WM) aus dem Jahr 2011 (GVOBI. M-V S.944) ausgewiesenen Windeignungsgebiets Nr. 27 dar. In dem Gebiet wurden zwischen 2014 und 2017 27 Windenergieanlagen (WEA) errichtet.
Die Teilfortschreibung des RREP WM, das Kapitel 6.5 Energie betreffend, sieht eine Vergrößerung des Windeignungsgebiets östlich von Parchim vor. Im Entwurf (3. Beteiligungsstufe, Mai 2021) ist anstelle des Windeignungsgebiets Nr. 27 mit einer Größe von ca. 198 ha das Windeignungsgebiet Nr. 35/21 mit einer Fläche von ca. 433 ha vorgesehen.
Es ist geplant, weitere vier WEA außerhalb des dargestellten Sonstigen Sondergebiets „Windkraft" zu errichten. Die geplanten WEA liegen innerhalb des in der Teilfortschreibung des RREP Westmecklenburg, das Kapitel 6.5 Energie betreffend, größeren Windeignungsgebiets Nr. 35/21. Die Lage der geplanten WEA außerhalb der im wirksamen F-Plan dargestellten Sondergebietsfläche stellt einen öffentlichen Belang dar, der gemäß § 35 Abs. 3 Satz 3 BauGB der Zulässigkeit der WEA entgegensteht. Gemäß § 35 Abs. 3 Satz 3 BauGB stehen öffentliche Belange einem Vorhaben, wie z.B. die Errichtung von WEA, in der Regel auch dann entgegen, soweit hierfür durch Darstellungen im Flächennutzungsplan an anderer Stelle eine Ausweisung erfolgt ist, was hier der Fall ist.
Das Planerfordernis ergibt sich auch aus § 1 Abs. 4 BauGB, wonach Bauleitpläne den Zielen der Raumordnung anzupassen sind.
Die Stadt Parchim beabsichtigt auch zukünftig einen Beitrag zum notwendigen Ausbau der erneuerbaren Energien zu leisten und einen wesentlichen Beitrag für eine unabhängige und klimaneutrale Energieversorgung zu erbringen. Mit der Teiländerung des F-Plans werden die Ziele der Raumordnung, das größere Windeignungsgebiet betreffend, in die Darstellungen des Flächennutzungsplans übernommen sowie der Weg freigemacht, um bis zu vier weitere WEA in den potenziellen Erweiterungsflächen des aktuellen Windparks zu errichten.
Der Beschluss wird hiermit bekannt gemacht.
Parchim, 14.06.2024