Die Ombudsstelle unterstützt Kinder, Jugendliche und ihre Familien bei der Durchsetzung ihrer Rechte und berät sie unabhängig sowie kostenfrei. Die gesetzlichen Regeln stehen im § 9a SGB VIII und § 6 des Kinder- und Jugendbeteiligungsgesetzes M-V. Ziel ist, Konflikte in der Kinder- und Jugendhilfe zu lösen und das Machtungleichgewicht zwischen den Betroffenen und den Trägern zu verringern.
Ombudspersonen informieren Ratsuchende über ihre Rechte und helfen ihnen, diese durchzusetzen, wenn es sinnvoll und gewünscht ist.
Die Beratung deckt alle Leistungen und Aufgaben der Kinder- und Jugendhilfe gem. § 2 SGBVIII ab und umfasst verschiedene Formen der Unterstützung.
Mail: info@ombudschaft-mv.de
Tel: 0395/778227-20; -21; -22
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