Parchim. Bitte checken Sie rechtzeitig - vor der Buchung Ihrer Urlaubsreise – die Gültigkeit ihrer Reisedokumente! Achtung! In vielen Ländern muss der Reisepass bei Einreise noch mindestens sechs Monate gültig sein.
Bei jedem Grenzübertritt ist ein Reisedokument mitzuführen, und zwar auch bei Reisen in die EU bzw. in die Schengen-Staaten. Dies gilt auch bei „kurzen“ Fahrten ins Ausland!
Reisedokument ist bei Reisen innerhalb der EU bzw. innerhalb des Schengen-Raumes neben dem Reisepass auch ein gültiger Personalausweis. Der Führerschein ist kein Reisedokument, ebenso wenig der Identitätsausweis.
Der Personalausweis muss immer auf den aktuellen Namen lauten. Beispiel: Hochzeitsreise nach der Heirat. Bitte beachten Sie, dass die Tickets auf den Namen im Personalausweis ausgestellt werden.
Bei Reisen ins außereuropäische Ausland muss für den Grenzübertritt grundsätzlich ein Reisepass mitgeführt werden. Der deutsche Personalausweis reicht für die Einreise in Länder außerhalb der EU nicht aus. Insbesondere kann sich ein Reisender, der ohne gültigen Reisepass aus Deutschland ausgereist ist, nicht darauf verlassen, dass er ohne Reisepass in sein Zielland einreisen oder nach Deutschland zurückkehren kann.
Der elektronische Reisepass (Pass mit bordeauxrotem Einband mit nicht sichtbarem Chip im Passdeckel) ist zehn Jahre gültig.
Bei Personen unter 24 Jahren beträgt die Gültigkeitsdauer sechs Jahre. Der Pass kann nach Ablauf der Gültigkeitsdauer nicht verlängert werden.
Reisen Sie mit Kindern unter 12 Jahren? Dann auch den Kinderreisepass nicht vergessen!
Für Auslandsreisen mit Kindern bis zum vollendeten 12. Lebensjahr genügt in der Regel ein Kinderreisepass ohne elektronischen Chip. Seit dem 01.01.2021 sind Kinderreisepässe nur noch ein Jahr gültig. Vor dem 01.01.2021 beantragte und ausgestellte Kinderreisepässe sind weiterhin sechs Jahre gültig. Ab dem 01.01.2021 können Kinderreisepässe, auch wenn sie vor diesem Stichtag beantragt und ausgestellt wurden, grundsätzlich nur noch um jeweils ein Jahr bis höchstens zum vollendeten 12. Lebensjahr verlängert werden. Kindereinträge im Reisepass der Eltern sind seit dem 26. Juni 2012 ungültig. Seit diesem Tag müssen alle Kinder (ab Geburt) bei Reisen ins Ausland über ein eigenes Reisedokument verfügen.
Bitte informieren Sie sich ggf. auch über die Website des Auswärtigen Amtes!
Allgemeine Informationen zu Ausweisen und Pässen finden Sie auf der Website des Bundesministerium des Innern und für Heimat.
Bitte denken Sie daran, rechtzeitig einen Termin in Ihrem Bürgerbüro zu vereinbaren. Diese können online unter www.parchim.de/buergerservice sowie telefonisch unter der Rufnummer: 03871 71-312 reserviert werden.