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Ausgabe 7/2023
Amtliche Mitteilungen
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Vorentwurf zur Satzung über den Bebauungsplan Nr. 53 „Sondergebiet Photovoltaik - Energiepark Möderitz“ der Stadt Parchim

Vorentwurf zur 14. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Parchim

hier:

Bekanntmachung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB)

Die Stadtvertretung der Stadt Parchim hat in ihrer Sitzung am 14.09.2022 den Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 53 „Sondergebiet Photovoltaik - Energiepark Möderitz“ sowie in ihrer Sitzung vom 19.12.2022 den Beschluss zur 14. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Parchim gefasst.

Das Plangebiet befindet sich nördlich der Ortslange Möderitz und beidseitig der Kreisstraße K 120 und wird derzeit als landwirtschaftliche Ackerfläche genutzt. Der Geltungsbereich des o.g. Vorentwurfs des Bebauungsplanes ist der Anlage 1 zu entnehmen.

Das Planungsziel des Bebauungsplanes ist die Schaffung von Baurecht zur Errichtung und zum Betrieb einer Freiflächenphotovoltaikanlage zur Umwandlung von Solarenergie in Gleichstrom, der in das öffentliche Netz eingespeist wird. Das Planvorhaben soll dazu beitragen, den Anteil erneuerbarer Energien aus Gründen des Ressourcen- und Klimaschutzes zu erhöhen.

Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplanes umfasst eine Fläche von ca. 108,1 ha und beläuft sich auf die Flurstücke 304, 305, 308, 309, 320, 321, 322 sowie die Teilflächen der Flurstücke 310 und 318, Flur 1 der Gemarkung Möderitz.

Der wirksame Flächennutzungsplan der Stadt Parchim (bzw. der wirksame Flächennutzungsplan der ehem. Gemeinde Damm) stellt das Plangebiet als Fläche für die Landwirtschaft gemäß § 5 Abs. 2 Nr. 9 BauGB dar und wird daher im Parallelverfahren zur 14. Änderung des Flächennutzungsplans im Sinne der neuen städtebaulichen Ziele geändert. Das Plangebiet des Vorentwurfs zur o.g. Flächennutzungsplanänderung ist der Anlage 2 zu entnehmen.

Hiermit werden Sie von der frühzeitigen Beteiligung zum Vorentwurf des Bebauungsplanes Nr. 53 der Stadt Parchim für das Gebiet,,Sondergebiet Photovoltaik - Energiepark Möderitz“ sowie zum Vorentwurf der 14. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Parchim gemäß § 3 Abs. 1 BauGB unterrichtet.

Zur Darlegung und Erörterung der allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung, sich wesentlich unterscheidende Lösungen, die für die Neugestaltung oder Entwicklung eines Gebietes in Betracht kommen, und die voraussichtlichen Auswirkungen der Planungen wird gemäß § 3 Abs. 1 BauGB die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung mit Auslegung der Planungsunterlagen sowie mit der Veröffentlichung im Internet gewährleistet.

Der Öffentlichkeit wird Gelegenheit gegeben, sich zu der Planung zu äußern. Parallel dazu wird die frühzeitige Beteiligung der berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB sowie die Abstimmung mit den Nachbargemeinden gemäß § 2 Abs. 2 BauGB durchgeführt.

Der Inhalt dieser Bekanntmachung und der Vorentwurf des Bebauungsplan Nr. 53 „Sondergebiet Photovoltaik - Energiepark Möderitz“ der Stadt Parchim sowie der Vorentwurf zur 14. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Parchim einschließlich der dazugehörigen Begründung mit Planungsstand Juni 2023 werden im Internet unter der Adresse:

https://www.parchim.de/de/politik-verwaltung/verwaltung/buergerbeteiligung/oeffentliche-auslegung/

und www.parchim.de/bekanntmachungen

in der Zeit vom 24. Juli 2023 bis zum 25. August 2023 eingestellt.

Der Vorentwurf des Bebauungsplanes Nr. 53 „Sondergebiet Photovoltaik- Energiepark Möderitz“ der Stadt Parchim sowie der Vorentwurf zur 14. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Parchim einschließlich der dazugehörigen Begründung liegen darüber hinaus als Informationsangebot

vom 24. Juli 2023 bis zum 25. August 2023

bei der Stadtverwaltung Parchim im Stadthaus, Blutstraße 5, 19370 Parchim, Fachbereich 6 Bau und Stadtentwicklung im Raum A111 während folgender Zeiten:

Montag

8:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 16:00 Uhr

Dienstag

8:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 17:00 Uhr

Mittwoch

8:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 16:00 Uhr

Donnerstag

8:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 16:00 Uhr

Freitag

8:00 - 12:00 Uhr

sowie nach vorheriger Vereinbarung zu anderen Zeiten zu jedermanns Einsicht öffentlich aus.

Während der Veröffentlichungs- und Auslegungsfrist können alle an der Planung Interessierten Stellungnahmen schriftlich, per E-Mail (stadtplanung@parchim.de) oder während der o.g. Dienststunden zur Niederschrift vorbringen. Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über die o.g. Bauleitplanung der Stadt Parchim unberücksichtigt bleiben, wenn die Stadt Parchim deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bauleitplanes nicht von Bedeutung ist.

Die Veröffentlichung im Internet und die Auslegung des Vorentwurfes des Bebauungsplanes Nr. 53 „Sondergebiet Photovoltaik - Energiepark Möderitz“ sowie des Vorentwurfs zur 14. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Parchim wird hiermit ortsüblich - entsprechend der Hauptsatzung der Stadt Parchim – bekannt gemacht.

Flörke
Bürgermeister