Quelle: ©GeoBasis-DE/M-V 2024, ohne Maßstab - Geltungsbereich B-Plan Nr. 54.1
Quelle: ©GeoBasis-DE/M-V 2024, ohne Maßstab - Geltungsbereich der 15. Flächennutzungsplanänderung (54.1 und 54.2)
Vorentwurf zur 15. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Parchim
Vorentwurf zur Satzung der Stadt Parchim über den Bebauungsplan Nr. 54.1 „Schwarzer Weg West“
| hier: | Bekanntmachung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) |
Die Stadtvertretung der Stadt Parchim hat in ihrer Sitzung am 19.12.2022 den Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 54.1 „Schwarzer Weg West“ sowie den Beschluss zur 15. Änderung des Flächennutzungsplans (im Parallelverfahren) der Stadt Parchim gefasst.
Das Plangebiet befindet sich in westlicher Stadtrandlage und grenzt direkt an den bestehenden Industrie- und Ge- werbepark Parchim West (IPPW) an, welcher als „Grünes Gewerbegebiet“ bereits durch die Landesregierung zertifiziert worden ist.
Der Geltungsbereich des o. g. Vorentwurfs des Bebauungsplanes ist nachfolgender Abbildung zu entnehmen und umfasst eine Fläche von ca. 17,1 ha.
Man bezieht sich im vorliegenden Verfahren auf den Teilbereich 1 des Bebauungsplans Nr. 54, der aufgrund einer Geltungsbereichsteilung in die eigenständigen Plangebiete 54.1 und 54.2 aufgeteilt worden ist.
Ziel des Bebauungsplanes Nr. 54.1 sind die Festsetzung der Nutzung der Grundstücke nach dem BauGB, insbesondere die Vorbereitung und Fortentwicklung der gewerblichen Nutzung sowie die Sicherung der städtebaulichen Entwicklung und Ordnung innerhalb des Plangebiets. Das Gesamtgebiet Nr. 54 soll zudem den Ansprüchen eines „Grünen Gewerbegebietes“ gerecht werden. Der Einsatz erneuerbarer Energien, Flächeneffizientes Bauen sowie Ressourcenschonung stellen ein Entwicklungsleitbild dar, das sich auch in den Festsetzungen zum Bebauungsplan wiederfinden.
Der wirksame Flächennutzungsplan der Stadt Parchim stellt neben gewerblichen Bauflächen gemäß § 1 Abs. 1 Nr. 3 Baunutzungsverordnung (BauNVO) auch Flächen für Wald gemäß § 5 Abs. 2 Nr. 9 BauGB dar und wird daher im Pa- rallelverfahren gemäß § 8 Abs. 3 BauGB dementsprechend geändert, sodass der gesamte Bebauungsplan Nr. 54 (54.1 und 54.2) aus den zukünftigen Darstellungen des geänderten Flächennutzungsplans heraus entwickelt sein wird.
Das Plangebiet des Vorentwurfs zur o. g. Flächennutzungsplanänderung ist der nachfolgend zu entnehmen.
Hiermit werden Sie von der frühzeitigen Beteiligung zum Vorentwurf des Bebauungsplanes Nr. 54.1 der Stadt Parchim für das Gebiet „Schwarzer Weg West“ sowie zum Vorentwurf der 15. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Parchim gemäß § 3 Abs. 1 BauGB unterrichtet.
Zur Darlegung und Erörterung der allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung, sich wesentlich unterscheidende Lösungen, die für die Neugestaltung oder Entwicklung eines Gebietes in Betracht kommen, und die voraussichtlichen Auswirkungen der Planungen wird gemäß § 3 Abs. 1 BauGB die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung mit der Veröffentlichung im Internet (auf dem Bauleitplanserver und der Internetseite der Stadt Parchim) gewährleistet. Als anderweitig leicht zu erreichende Zugangsmöglichkeit erfolgt die öffentliche Auslegung der o. g. Vorentwürfe in den Räumlichkeiten der Stadt Parchim.
Der Öffentlichkeit wird Gelegenheit gegeben, sich zu der Planung zu äußern. Parallel dazu wird die frühzeitige Beteiligung der berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB sowie die Abstimmung mit den Nachbargemeinden gemäß § 2 Abs. 2 BauGB durchgeführt.
Der Inhalt dieser Bekanntmachung und der Vorentwurf des Bebauungsplans Nr. 54.1 sowie der Vorentwurf zur 15. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Parchim einschließlich der dazugehörigen Begründungen und Anlagen mit Planungsstand Juli/August 2024 werden auf dem Bauleitplanserver M-V https://bplan.geodaten-mv.de und auf der Internetseite der Stadt Parchim unter der Adresse:
https://www.parchim.de/de/politik-verwaltung/verwaltung/buergerbeteiligung/oeffentliche-auslegung/
und
www.parchim.de/bekanntmachungen
in der Zeit
vom 16.07.2024 bis zum 16.08.2024
eingestellt.
Der Vorentwurf des Bebauungsplanes Nr. 54.1 „Schwarzer Weg West“ der Stadt Parchim sowie der Vorentwurf zur 15. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Parchim einschließlich der dazugehörigen Begründungen und Anlagen liegen darüber hinaus als Informationsangebot
vom 16.07.2024 bis zum 16.08.2024
bei der Stadtverwaltung Parchim im Stadthaus, Blutstraße 5, 19370 Parchim, Fachbereich 6 Bau und Stadtentwicklung im Raum A111 während folgender Zeiten:
| Montag | 8:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 16:00 Uhr |
| Dienstag | 8:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 17:00 Uhr |
| Mittwoch | 8:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 16:00 Uhr |
| Donnerstag | 8:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 16:00 Uhr |
| Freitag | 8:00 - 12:00 Uhr |
sowie nach vorheriger Vereinbarung zu anderen Zeiten zu jedermanns Einsicht öffentlich aus.
Während dieser Veröffentlichungsfrist kann sich die Öffentlichkeit frühzeitig gemäß § 3 Abs. 1 BauGB über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung, sich wesentlich unterscheidende Lösungen sowie über die Planinhalte und die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung unterrichten. Es besteht die Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung. Es können Stellungnahmen hervorgebracht werden.
| - | Postanschrift der Stadt: Stadt Parchim, Postfach 1549, 19365 Parchim |
| - | E-Mail: stadtplanung@parchim.de |
Darüber hinaus besteht die Möglichkeit Stellungnahmen während der angegebenen Zeiten zur Niederschrift hervorzubringen. Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über die o.g. Bauleitplanung der Stadt Parchim unberücksichtigt bleiben, wenn die Stadt Parchim deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bauleitplanes nicht von Bedeutung ist.
Gemäß § 3 Abs. 1 Satz 2 BauGB wird darauf hingewiesen, dass auch Kinder und Jugendliche Teil der Öffentlichkeit sind.
Die Veröffentlichung im Internet und die Auslegung des Vorentwurfes des Bebauungsplanes Nr. 54.1 „Schwarzer Weg West“ sowie des Vorentwurfs zur 15. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Parchim wird hiermit ortsüblich bekannt gemacht.
Hinweise zum Datenschutz
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage des § 3 BauGB in Verbindung mit Art. 6 Abs. 1 Buchst. e Datenschutzgrundverordnung (DSVGO) und dem Landesdatenschutzgesetz-DSG M-V. Sofern Sie Ihre Stel- lungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Auf die Datenschutzerklärung der Stadt Parchim Datenschutz | Parchim wird aufmerksam gemacht.
Parchim, den 12.07.2024