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Ausgabe 7/2025
Amtliche Mitteilungen
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Beschluss zur Aufstellung der Einbeziehungssatzung „Schweriner Chaussee II“ der Stadt Parchim

Auszug Geoportal Landkreis Ludwigslust-Parchim, Juli 2025

Die Stadtvertretung der Stadt Parchim hat am 11.06.2025 die Aufstellung der Einbeziehungssatzung „Schweriner Chaussee II“ gemäß § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 Baugesetzbuch (BauGB) beschlossen. Die Aufstellung erfolgt ent-sprechend § 34 Abs. 6 BauGB im vereinfachten Verfahren gem. § 13 Abs. 2 und 3 BauGB.

Die zu betrachtende Fläche ist folgender Abbildung zu entnehmen:

Der Geltungsbereich umfasst die Flurstücke 96/4 und 97, Flur 53 der Gemarkung Parchim und befindet sich unmittelbar an der Schweriner Chaussee im Norden Parchims im Stadtgebietsteil 04.01 Nordstadt. Zum jetzigen Zeitpunkt wird die Brachfläche dem bauplanungsrechtlichen Außenbereich gemäß § 35 BauGB zugeordnet und eine Nutzung der Fläche ist nicht möglich. Zur Erweiterung der bestehenden Siedlungsstruktur erfolgt somit die Aufstellung einer Einbeziehungssatzung gemäß § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 BauGB, um die einzelnen Außenbereichsflächen maßvoll in die Ortslage zu integrieren und als bauplanungsrechtlichen Innenbereich zu betrachten. Eine Erweiterung der bestehenden Strukturen würde das Ortsbild städtebaulich abrunden und einen klaren räumlichen Abschluss schaffen. Diese Entwicklung entspricht dem Leitbild der Innenentwicklung vor Außenentwicklung und den städtebaulichen und wohnbaulichen Zielen der Stadt Parchim.

Die momentane Darstellung im städtischen Flächennutzungsplan erfolgt als landwirtschaftliche Fläche. Es liegt ein Abweichungsrahmen vom Entwicklungsgebot des § 8 Abs. 2 S. 1 BauGB vor, da u.a. die einzubeziehende Fläche im Vergleich zur Ortslage ein zu geringes Gewicht besitzt. Im Rahmen der Satzungserarbeitung kommt es zur Berichtigung des Flächennutzungsplans. Eine geordnete städtebauliche Entwicklung und Ordnung ist nachfolgend gesichert.

Der Aufstellungsbeschluss wird hiermit ortsüblich bekannt gemacht.

Parchim, 11.07.2025

Flörke
Bürgermeister