Parchim. Mit Beschluss der Stadtvertretung vom 11.06.2025 sind die jährlichen Nutzungsentgelte für die Nutzung des Grund und Bodens für Garagen ab dem 01.07.2025 angepasst worden. Bisher musste ein Nutzungsentgelt in Höhe von 5,00 € pro Monat, also 60,00 € im Jahr, für jede Garage durch den Garageneigentümer gezahlt werden. Ab dem 01.07.2025 sind nachfolgende Nutzungsgebühren zu zahlen:
| - | 1. und 2. Garage | 10,00 € pro Monat (120,00 € jährlich) |
| - | 3. Garage | 25,00 € pro Monat (300,00 € jährlich) |
| - | für jede weitere Garage | 50,00 € pro Monat (600,00 € jährlich) |
Die übrigen bestehenden vertraglichen Regelungen mit den Garageneigentümern behalten ihre Gültigkeit. Ab der 33. KW erfolgt der Versand der neuen Entgeltfestsetzungen.
Sollten sich nach Erhalt der Nutzungsentgeltanpassung Fragen ergeben, kontaktieren Sie bitte das Sachgebiet Liegenschaften telefonisch unter 03871 71-262 oder persönlich im Rathaus, Schuhmarkt 1 zu den folgenden Sprechzeiten:
| Montag | 09:00 Uhr – 12:00 Uhr |
| Dienstag | 09:00 Uhr – 12:00 Uhr und 13:30 Uhr bis 17:00 Uhr |
| Donnerstag | 09:00 Uhr – 12:00 Uhr und 13:30 Uhr bis 16:30 Uhr |
oder unter folgender E-Mail-Adresse: liegenschaften@parchim.de
Mit Umsetzung der Grundsteuerreform wird künftig entsprechend Bewertungsgesetz der Gesamtwert von Grund und Boden sowie des Gebäudes (Garage) ermittelt und dem Grundstückseigentümer (Stadt) zugerechnet. Das heißt, dass die Stadt als Eigentümer des Grund und Bodens die Grundsteuer insgesamt bezahlt. Gemäß Nutzungsvertrag ist eine Erstattung der verauslagten Grundsteuer möglich. Entsprechende Erstattungsansprüche werden gesondert an die Garageneigentümer versendet.