Das Bürgerbüro der Stadt Parchim weist darauf hin, dass das Bundesmeldegesetz (BMG) für jeden Bürger ab dem 16. Lebensjahr die Möglichkeit vorsieht, gegen die Übermittlung seiner im Melderegister geführten Daten Widerspruch zu erheben.
Eine Begründung hierzu ist nicht erforderlich.
Der Widerspruch bewirkt, dass Ihre Daten nicht weitergegeben werden.
Hierzu müssen Sie gegenüber der örtlichen Meldebehörde lediglich Widerspruch einlegen.
Der Widerspruch gilt bis Sie diesen widerrufen.
Nach dem Bundesmeldegesetz können Sie der Weitergabe Ihrer Daten für die nachstehenden Fälle widersprechen (Übermittlungssperre):
Ihren Widerspruch bzw. Antrag auf Eintragung einer Übermittlungssperre können Sie persönlich oder schriftlich im Bürgerbüro einreichen.
Ein Formular zum Widerspruch gegen die Übermittlung der Meldedaten finden Sie auf unserer Homepage – www.parchim.de/buergerservice