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Uns Pütt
Ausgabe 8/2023
Informationen aus dem Rathaus
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Entsorgung der Lindenblüten

In vielen Straßen der Stadt fallen die Lindenblüten und werden von den Anwohnern haufenweise zusammengetragen, an die Bäume geharkt oder in Grünflächen abgekippt.

Die Stadt Parchim verweist darauf, dass diese Haufen nicht zulässig sind und auch nicht von der Stadt entsorgt werden. Vielen Anwohnern ist es vielleicht nicht bewusst, dass jeder Anwohner eigenverantwortlich für eine ordnungsgemäße Entsorgung der anfallenden Lindenblüten sowie des Windbruches zuständig ist. Nachzulesen ist dies in der Satzung über die Straßenreinigung der Stadt Parchim vom 15.12.2004, geändert am 05.12.2018 sowie in der Grünanlagensatzung vom 29.10.2009. Hier wird sowohl die Pflicht zur Beseitigung der Abfälle und des Laubes beschrieben als auch das Verhalten in den Grünanlagen.

Die bekannten Laubsäcke werden erst zu Beginn der Laubsaison, voraussichtlich ab September, unterstützend zur Verfügung gestellt.