Quelle: ©GeoBasis-DE/M-V 2024, Geltungsbereich B-Plan Nr. 44
Vorentwurf zur Aufhebung des Bebauungsplans 44 „Windeignungsgebiet Parchim-Ost" der Stadt Parchim
| hier: | Bekanntmachung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) |
Die Stadtvertretung der Stadt Parchim hat in ihrer Sitzung am 15.05.2024 den Beschluss zur Aufstellung der Aufhebung des Bebauungsplanes Nr. 44 „Windeignungsgebiet Parchim-Ost" der Stadt Parchim gefasst.
Der Geltungsbereich des aufzuhebenden Bebauungsplans Nr. 44 der Stadt Parchim liegt östlich des Stadtgebiets und wird örtlich folgendermaßen begrenzt:
| Im Norden: | durch die B 191 Richtung Lübz |
| Im Osten: | durch die Hochspannungsübertragungsleitung Güstrow-Parchim Süd-Perleberg |
| Im Süden: | durch die L 9 Richtung Meyenburg |
| Im Westen: | durch die Verbindungsstraße zwischen der B 191 und der L 9 |
Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes ist nachfolgender Abbildung zu entnehmen und umfasst eine Fläche von ca. 410 ha.
Hiermit werden Sie von der frühzeitigen Beteiligung zum Vorentwurf der Aufhebung des Bebauungsplanes Nr. 44 „Windeignungsgebiet Parchim-Ost“ der Stadt Parchim gemäß § 3 Abs. 1 BauGB unterrichtet.
Zur Darlegung und Erörterung der allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung, sich wesentlich unterscheidende Lösungen, die für die Neugestaltung oder Entwicklung eines Gebietes in Betracht kommen, und die voraussichtlichen Auswirkungen der Planungen wird gemäß § 3 Abs. 1 BauGB die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung mit der Veröffentlichung im Internet (auf dem Bauleitplanserver und der Internetseite der Stadt Parchim) gewährleistet. Als anderweitig leicht zu erreichende Zugangsmöglichkeit erfolgt die öffentliche Auslegung des o. g. Vorentwurfes in den Räumlichkeiten der Stadt Parchim.
Der Öffentlichkeit wird Gelegenheit gegeben, sich zu der Planung zu äußern. Parallel dazu wird die frühzeitige Beteiligung der berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB sowie die Abstimmung mit den Nachbargemeinden gemäß § 2 Abs. 2 BauGB durchgeführt.
Der Inhalt dieser Bekanntmachung und der Vorentwurf der Aufhebung des Bebauungsplans Nr. 44 der Stadt Parchim einschließlich der dazugehörigen Begründung und dem Vorentwurf des Umweltberichtes werden auf dem Bauleitplanserver M-V https://bplan.geodaten-mv.de und auf der Internetseite der Stadt Parchim unter der Adresse:
https://www.parchim.dekle/politik-verwaltung/verwaltung/buergerbeteiligungkeffentliche-auslegung/
und
www.parchim.de/bekanntmachungen
in der Zeit
vom 12.08.2024 bis zum 12.09.2024
eingestellt.
Der Vorentwurf zur Aufhebung des Bebauungsplanes Nr. 44 „Windeignungsgebiet Parchim-Ost" der Stadt Parchim einschließlich der dazugehörigen Begründung und dem Vorentwurf des Umweltberichtes liegen darüber hinaus als Informationsangebot
vom 12.08.2024 bis zum 12.09.2024
bei der Stadtverwaltung Parchim im Stadthaus, Blutstraße 5, 19370 Parchim, Fachbereich 6 Bau und
Stadtentwicklung im Raum A111 während folgender Zeiten:
| Montag | 8:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 16:00 Uhr |
| Dienstag | 8:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 17:00 Uhr |
| Mittwoch | 8:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 16:00 Uhr |
| Donnerstag | 8:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 16:00 Uhr |
| Freitag | 8:00 - 12:00 Uhr |
sowie nach vorheriger Vereinbarung zu anderen Zeiten zu jedermanns Einsicht öffentlich aus.
Während dieser Veröffentlichungsfrist kann sich die Öffentlichkeit frühzeitig gemäß § 3 Abs. 1 BauGB über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung, sich wesentlich unterscheidende Lösungen sowie über die Planinhalte und die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung unterrichten. Es besteht die Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung. Es können Stellungnahmen hervorgebracht werden.
| - | Postanschrift der Stadt: Stadt Parchim, Postfach 1549, 19365 Parchim |
| - | E-Mail: stadtplanung@parchim.de |
Darüber hinaus besteht die Möglichkeit Stellungnahmen während der angegebenen Zeiten zur Niederschrift hervorzubringen. Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der
Beschlussfassung über die o. g. Bauleitplanung der Stadt Parchim unberücksichtigt bleiben, wenn die Stadt Parchim deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bauleitplanes nicht von Bedeutung ist.
Gemäß § 3 Abs. 1 Satz 2 BauGB wird darauf hingewiesen, dass auch Kinder und Jugendliche Teil der Öffentlichkeit sind.
Die Veröffentlichung im Internet und die Auslegung des Vorentwurfes der Aufhebung des Bebauungsplanes Nr. 44 „Windeignungsgebiet Parchim-Ost" der Stadt Parchim wird hiermit ortsüblich bekannt gemacht.
Hinweise zum Datenschutz
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage des § 3 BauGB in Verbindung mit Art. 6 Abs. 1 Buchst. e Datenschutzgrundverordnung (DSVGO) und dem Landesdatenschutzgesetz-DSG M-V. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Auf die Datenschutzerklärung der Stadt Parchim (https://www.parchim.de/de/datenschutz/) wird aufmerksam gemacht.
Parchim, den 09.08.2024