Auszug Geoportal Landkreis Ludwigslust-Parchim, Datum 28.07.2025
Die Stadtvertretung der Stadt Parchim hat am 23.07.2025 gemäß § 2 Abs. 1 BauGB die Aufstellung zur 1. Ände-rung zum Bebauungsplan Nr. 39 beschlossen. Die Aufstellung erfolgt als Textbebauungsplan nach § 13 BauGB als vereinfachtes Verfahren ohne Umweltprüfung.
Vor dem Hintergrund einer verhältnismäßigen Zulässigkeit von Gewerbebetrieben mitsamt dessen untergeordne-ter Anlagen soll der rechtsverbindliche Bebauungsplan Nr. 39 aus dem Jahr 2011 geändert werden. Zum jetzigen Zeitpunkt liegen Sachverhalte vor, die einer vollständigen Besetzung des Gewerbegebiets im Wege stehen und welche im Rahmen einer vereinfachten Planänderung vollständig lösbar sind. Die 1. Änderung umfasst somit die Ergänzung und Änderung vorhandener textlicher Festsetzungen aus dem verbindlichen Bebauungsplan Nr. 39.
Das Plangebiet liegt im Stadtgebietsteil 04.07 „Weststadt“. Im Norden und Süden wird das Gebiet von gewerbli-cher Bebauung umgeben. Im Osten grenzt der Geschosswohnungsbau der Weststadt und im Westen liegen Waldflächen sowie das Plangebiet zum Großgewerbestandort Parchim West.
Die zu betrachtende Fläche ist folgender Abbildung zu entnehmen:
Die Erforderlichkeit der 1. Änderung zum Bebauungsplan Nr. 39 ergibt sich für die städtebauliche Entwicklung und Ordnung gemäß § 1 Abs. 3 BauGB, da die Gewährleistung geeigneter Ansiedlungsbedingungen vor Ort sicherzustellen ist. Der Bebauungsplan Nr. 39 „Ludwigsluster Chaussee II“ und die nun erfolgende 1. Änderung sind aus den Darstellungen des wirksamen Flächennutzungsplanes entwickelt.
Der Beschluss zur Aufstellung wird hiermit bekannt gemacht.
Parchim, 08.08.2025