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Ausgabe 8/2025
Amtliche Mitteilungen
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Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 56 „Batteriespeicher“ i.V. mit der 17. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Parchim gem. § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB)

Amtliche Bekanntmachung der Stadt Parchim

Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 56 „Batteriespeicher“ i.V. mit der 17. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Parchim gem. § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB)

Die Stadtvertretung der Stadt Parchim hat am 23.07.2025 beschlossen, gemäß § 2 Abs. 1 BauGB den Bebauungsplan Nr. 56 „Batteriespeicher“ aufzustellen und mit der 17. Änderung gemäß § 8 Abs. 1 BauGB den Flächennutzungsplan parallel zu ändern.

Eine steuernde städtebauliche Entwicklung im Bereich des Umspannwerkes Parchim-Süd ist aufgrund von unternehmerischen Absichten zur Errichtung von Stromgroßspeichern notwendig geworden. Die Strominfrastruktur aus Übertragungsnetzen, dem Umspannwerk sowie das Vorhandensein von Strom aus regenerativen Quellen ist der Grund für die Eignung des Standortes zur Zwischenspeicherung von Strom. Speichertechnologien sind ein wichtiger Baustein der Energiewende. Neben der Netz Dienlichkeit kann die Effizienz der Energieerzeugungsanlagen und der Anteil von erneuerbaren Energien am Strommix erhöht werden. Mit der Planung unterstreicht die Stadt Parchim ihre Verantwortung zum Gelingen der Elektrifizierung der Lebens- und Wirtschaftsbereiche.

Gemäß § 1 Abs. 3 BauGB haben Gemeinden Bauleitpläne aufzustellen, sobald und soweit es für die städtebauliche Entwicklung und Ordnung erforderlich ist. Ziel des Bebauungsplanes ist es, die planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Errichtung von Batteriespeichersystemen zu schaffen. Ebenso soll mithilfe einer klaren Verortung eine ungeordnete Ansiedlung von Speicheranlagen vermieden werden. Es soll weiter sichergestellt sein, dass die verbleibenden landwirtschaftlichen Nutzflächen funktionsfähig bleiben. Der Geltungsbereich des Bebauungsplan Nr. 56 umfasst eine Fläche von ca. 120 ha.

Gemäß § 8 Abs. 3 BauGB soll mit der Aufstellung die 17. Änderung des Flächennutzungsplans für den Bereich der Sonderbaufläche für Batteriespeicher im Parallelverfahren erfolgen. Der Änderungsbereich umfasst eine Fläche von ca. 14,5 ha. Die Landwirtschaftsflächen sind im wirksamen Flächennutzungsplan bereits für diese Nutzungsform dargestellt.

Der Beschluss wird hiermit bekannt gemacht

Parchim, 08.08.2025

Flörke
Bürgermeister