Die 1. Berichtigung des Flächennutzungsplanes erfolgt auf Grund des Stadtvertretungsbeschlusses der Stadt Parchim über die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 8 "Illekrietweg" vom 13.03.2019. Die Änderung des Bebauungsplanes erfolgte im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB.
Mit Schreiben vom 27.04.2016 bestätigte das Amt für Raumordnung und Landesplanung, dass das Vorhaben gemäß § 4.1 (3) (Z) RREP WM den Erfordernissen der Raumordnung entspricht.
Ziel der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 8 war die Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Erweiterung der Wohnbaufläche südlich angrenzend an die Bebauung von Geranien- und Floraweg.
Hierzu war es erforderlich, die städtebauliche Ordnung und Entwicklung einer innerstädtischen Brachfläche in einem zurzeit als Gewerbeflächen dargestellten Bereich zur Weiterentwicklung des vorhandenen innerstädtischen Wohnquartiers zu schaffen; die Gebietskategorie wurde als Wohnbaufläche angepasst. Der Geltungsbereich ist der Anlage zu entnehmen.
Nach § 13a Abs. 2 Nr. 2 BauGB kann ein Bebauungsplan, der von Darstellungen des Flächennutzungsplans abweicht, auch aufgestellt werden, bevor der Flächennutzungsplan geändert oder ergänzt ist; die geordnete städtebauliche Entwicklung des Gemeindegebiets darf nicht beeinträchtigt werden; der Flächennutzungsplan ist im Wege der Berichtigung anzupassen.
Die Berichtigung ist ein rein redaktioneller Vorgang und bedarf keines formellen Verfahrens.
Die Berichtigung des Flächennutzungsplanes wird durch Abdruck im Amtlichen Informations- und Bekanntmachungsblatt der Stadt Parchim „Uns Pütt“ hiermit öffentlich bekannt gemacht.
Mit dieser Bekanntmachung wird die Berichtigung wirksam.
Parchim, den 01.09.2023