Die Mitgliederversammlung der Jagdgenossenschaft Raduhn/Rusch hat am 20.12.2023 folgenden Beschluss gefasst:
Der Pachtzins wird entsprechend der Festlegung in der Satzung § 9 in der Kasse behalten und für kulturelle Zwecke verwendet.
Der Anspruch auf Auszahlung ist binnen 4 Wochen nach Bekanntgabe im Amtsblatt des Amtes Parchimer Umland schrifftlich oder mündlich beim Jagdvorsteher mit Eigentumsnachweis geltend zu machen.
Diese Festlegung gilt für die Jahre 2023/24 und 2024/25.
§ 6 Absatz 2e sieht die Verwendung und Erhebung von Umlagen vor, von denen 20 % Verwaltungsgebühren bei der Jagdgenossenschaft verbleiben.