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Amt Parchimer Umland
Ausgabe 1/2024
Amtliche Mitteilungen
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Bekanntgabe der Jagdgenossenschaft Raduhn/Rusch

Die Mitgliederversammlung der Jagdgenossenschaft Raduhn/Rusch hat am 20.12.2023 folgenden Beschluss gefasst:

Der Pachtzins wird entsprechend der Festlegung in der Satzung § 9 in der Kasse behalten und für kulturelle Zwecke verwendet.

Der Anspruch auf Auszahlung ist binnen 4 Wochen nach Bekanntgabe im Amtsblatt des Amtes Parchimer Umland schrifftlich oder mündlich beim Jagdvorsteher mit Eigentumsnachweis geltend zu machen.

Diese Festlegung gilt für die Jahre 2023/24 und 2024/25.

§ 6 Absatz 2e sieht die Verwendung und Erhebung von Umlagen vor, von denen 20 % Verwaltungsgebühren bei der Jagdgenossenschaft verbleiben.

Jagdvorsteher
Uwe Bossow