Betr.: | Bebauungsplan Nr. 5 „Solarpark Rom II“ |
| hier: | Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses gemäß § 2 Abs. 1 BauGB sowie der frühzeitigen Unterrichtung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB |
Die Gemeinde Rom hat in der Sitzung am 15.06.2022 die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 5 „Solarpark Rom II“ beschlossen. Der Aufstellungsbeschluss wird hiermit gemäß § 2 Abs. 1 BauGB ortsüblich bekannt gemacht.
Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplans beläuft sich auf eine Fläche von etwa 69,7 ha und ist dem als Anlage 1 beigefügten flurstücksbezogenen Lageplan zu entnehmen. Der Planungsraum erstreckt sich in der Gemarkung Klein Niendorf, Flur 1, im Bereich der Flurstücke 433/1, 436, 437, 438, 440/2 (tlw.), 496 (tlw.), 500, 501, 502, 503, 504, 505, 506, 507, 508, 509, 510,511, 513, 514, 515, 516, 517, 515/1, 522, 525, 526 und 543.
Gemäß § 3 Abs. 1 BauGB ist die Öffentlichkeit möglichst frühzeitig über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung, sich wesentlich unterscheidende Lösungen, die für die Neugestaltung oder Entwicklung eines Gebiets in Betracht kommen, und die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung öffentlich zu unterrichten; ihr ist Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung zu geben. Dazu wird der Vorentwurf des Bebauungsplanes Nr. 5 „Solarpark Rom II“ mit Stand Oktober 2023 mit der Begründung in der Veröffentlichungsfrist vom
05.02.2024 bis zum 08.03.2024
auf der Homepage des Amtes Parchimer Umland unter https://www.amt-parchimer-umland.de/bekanntmachungen/index.php veröffentlicht.
Zusätzlich können die Planunterlagen des Vorentwurfes im Amt Parchimer Umland, Walter-Hase-Str. 42, 19370 Parchim, Raum 112, nach vorheriger Terminvereinbarung während folgender Dienstzeiten eingesehen werden:
| Montag | von 09:00 Uhr - 12:00 Uhr |
| Dienstag | von 09:00 Uhr - 12:00 Uhr sowie von 14:00 Uhr - 16:00 Uhr |
| Donnerstag | von 09:00 Uhr - 12:00 Uhr sowie von 14:00 Uhr - 18:00 Uhr |
(außerhalb dieser Zeiten nach Vereinbarung; Tel. 03871 4213-27 oder mulsow@amtpu.de)
Stellungnahmen können während der Dauer der Veröffentlichungsfrist abgegeben werden. Stellungnahmen sollen elektronisch übermittelt werden, können bei Bedarf aber auch auf anderem Weg abgegeben werden.
Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können.
Hinweis zum Datenschutz
Mit Ihrer Stellungnahme beteiligen Sie sich am Verfahren zur Aufstellung eines Bauleitplans. Soweit es für die Bearbeitung Ihrer Stellungnahme erforderlich ist, verarbeiten wir Ihre personenbezogenen Daten. Dazu sind wir nach den §§ 4 Abs. 1, 19 DSG M-V i. V. m. Art. 6 Abs. 1 lit. b, c, e und 57 DSGVO befugt.
Ihre personenbezogenen Daten, die Sie uns zur Bearbeitung Ihrer Stellungnahme zur Verfügung stellen oder von denen wir bei der Bearbeitung Kenntnis erlangen, werden zu keinem anderen Zweck als der Bearbeitung Ihrer Stellungnahme verwendet. Ihre personenbezogenen Daten werden Bestandteil der Originalakte der Satzung. Für die Behandlung der Beschlussvorlage (Abwägungsbeschluss) im öffentlichen Teil der Sitzung der Gemeinde werden Ihre personengebundenen Daten anonymisiert.
Anlage