Der Landkreis Ludwigslust-Parchim hat die von der Gemeindevertretung der Gemeinde Groß Godems am 19.12.2024 beschlossene 4. Änderung des Flächennutzungsplans für das Gebiet nördlich der A24 und nordöstlich der Ausfahrt Nr. 15 „Parchim“, am südlichen Rand der Gemeindegrenze Groß Godems in der Gemarkung Groß Godems, auf den Flurstücken 331 und 332 der Flur 2 der Gemeinde Groß Godems mit Bescheid vom 16.01.2025 Az.: BP 230047 nach § 6 Abs. 1 BauGB genehmigt.
Die Erteilung der Genehmigung wird hiermit bekanntgemacht.
Alle Interessierten können die 4. Änderung des Flächennutzungsplans, die Begründung und die zusammenfassende Erklärung in der Amtsverwaltung des Amt Parchimer Umland, Bauamt, Walter-Hase-Str. 42, 19370 Parchim, während der Öffnungszeiten für den Publikumsverkehr einsehen und über den Inhalt Auskunft erhalten. Zudem sind diese Dokumente ins Internet eingestellt unter https://www.amt-parchimer-umland.de/seite/369307/rechtskräftige-Satzungen.html.
Beachtliche Verletzungen der in § 214 Abs. 2 BauGB bezeichneten Vorschriften werden unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit der Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Amtsverwaltung / der Gemeinde geltend gemacht worden sind. Dasselbe gilt für die nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtlichen Mängel des Abwägungsvorgangs. Dabei ist der Sachverhalt, der die Verletzung oder den Mangel begründen soll, darzulegen (§ 215 Abs. 1 BauGB).
Groß Godems, den 20.01.2025