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Amt Parchimer Umland
Ausgabe 1/2025
Amtliche Bekanntmachungen
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Bekanntmachung der Gemeinde Groß Godems des Beschlusses über den Bebauungsplan Nr. 4 „Sondergebiet Photovoltaik III“ nach § 10 Abs. 3 BauGB

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Groß Godems hat in ihrer Sitzung am 19.12.2024 den Bebauungsplan Nr. 4 „Sondergebiet Photovoltaik III“ für das Gebiet nördlich der A24 und nordöstlich der Ausfahrt Nr. 15 „Parchim“, am südlichen Rand der Gemeindegrenze Groß Godems in der Gemarkung Groß Godems, auf den Flurstücken 331 und 332 der Flur 2 der Gemeinde Groß Godems, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B), als Satzung beschlossen. Dies wird hiermit bekanntgemacht.

Der Bebauungsplan tritt mit Beginn des 31.01.2025 in Kraft.

Alle Interessierten können den Bebauungsplan, die Begründung und die zusammenfassende Erklärung dazu von diesem Tage an in der Amtsverwaltung des Amt Parchimer Umland, Bauamt, Walter-Hase-Str. 42, 19370 Parchim, während der Öffnungszeiten für den Publikumsverkehr einsehen und über den Inhalt Auskunft erhalten. Zudem sind diese Dokumente ins Internet eingestellt unter https://www.amt-parchimer-umland.de/seite/369307/rechtskräftige-Satzungen.html.

Beachtliche Verletzungen der in § 214 Abs. 2 BauGB bezeichneten Vorschriften werden unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit der Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Amtsverwaltung / der Gemeinde geltend gemacht worden sind. Dasselbe gilt für die nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtlichen Mängel des Abwägungsvorgangs. Dabei ist der Sachverhalt, der die Verletzung oder den Mangel begründen soll, darzulegen (§ 215 Abs. 1 BauGB).

Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 sowie Abs. 4 BauGB über die fristgemäße Geltendmachung etwaiger Entschädigungsansprüche für Eingriffe durch diesen Bebauungsplan in eine bisher zulässige Nutzung und über das Erlöschen von Entschädigungsansprüchen wird hingewiesen.

Groß Godems, den 20.01.2025

1. stellvertretende Bürgermeisterin der Gemeinde Groß Godems