Bekanntmachung des Amtes Parchimer Umland für die Gemeinden Domsühl, Obere Warnow, Zölkow, Groß Godems, Karrenzin, Lewitzrand, Rom, Spornitz, Stolpe, Ziegendorf über die Festsetzung der Grundsteuer A und B, der Hundesteuer, Kleineinleitergebühr sowie der Wasser- und Bodenverbandsgebühr für das Kalenderjahr 2026
Für die amtsangehörigen Gemeinden des Amtes Parchimer Umland werden die Grundsteuer A und B, die Hundesteuer, Kleineinleitergebühr sowie die Wasser- und Bodenverbandsgebühr für das Kalenderjahr 2026 gemäß der zuletzt erteilten Dauerbescheide auf die Beträge festgesetzt, die für das Vorjahr zu entrichten waren.
Die Höhe der Abgaben und die Fälligkeitstermine ergeben sich aus dem zuletzt zugestellten Dauerbescheid.
Die Abgaben sind in 2026 ohne besondere Aufforderung zu den festgesetzten Fälligkeitsterminen für die
| 1. | Grundsteuer: |
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| für Quartalszahler: 15.02., 15.05., 15.08. und 15.11. |
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| für Jahreszahler: 01.07. |
| 2. | Hundesteuer: |
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| für die Gemeinden Domsühl, Obere Warnow, Zölkow |
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| für Ratenzahler 15.02. und 15.08. |
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| für die Gemeinden Groß Godems, Karrenzin, Lewitzrand, Rom, Spornitz, Stolpe, Ziegendorf |
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| für Ratenzahler: 15.02., 15.05., 15.08. und 15.11. |
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| für alle Gemeinden für Jahreszahler: 01.07. |
| 3. | Kleineinleitergebühr: |
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| für Quartalszahler: 15.02., 15.05., 15.08. und 15.11. |
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| für Jahreszahler: 01.07. |
| 4. | Wasser- und Bodenverbandsgebühr: |
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| für die Gemeinden Domsühl, Obere Warnow, Zölkow, Lewitzrand: 15.05. |
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| für die Gemeinden Groß Godems, Karrenzin, Rom, Spornitz, Stolpe, Ziegendorf: |
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| für Ratenzahler: 15.02., 15.05., 15.08. und 15.11. |
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| für Jahreszahler: 01.07. |
auf eine der im letzten Dauerbescheid angegebenen Bankverbindungen unter Angabe des Kassenzeichens zu überweisen/einzuzahlen.
Wurden bis zu dieser Bekanntmachung bereits Steuerbescheide für das Kalenderjahr 2026 erteilt, so sind die darin festgesetzten Beträge zu den entsprechenden Fälligkeiten zu entrichten.
Sollte eine Einzugsermächtigung erteilt worden sein, werden die Beträge zu den jeweiligen Fälligkeiten durch die Amtskasse von den angegebenen Konten abgebucht.
Mit dem Tag der öffentlichen Bekanntmachung dieser Festsetzung treten für die Pflichtigen die gleichen Rechtswirkungen ein, als wenn Ihnen an diesem Tag ein schriftlicher Bescheid zugegangen wäre.
Gegen diese durch öffentliche Bekanntmachung bewirkte Festsetzung kann innerhalb eines Monats nach dieser öffentlichen Bekanntmachung Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift im Amt Parchimer Umland -Der Amtsvorsteher-, Walter-Hase-Straße 42, 19370 Parchim einzulegen. Der Widerspruch hat keine aufschiebende Wirkung und entbindet folglich nicht von der fristgerechten Zahlung.
Veröffentlicht auf der Internetseite des Amtes Parchimer Umland unter Bekanntmachungen am 14.01.2026.
Parchim, den 15.01.2026