Die Mitgliederversammlung der Jagdgenossenschaft Raduhn/Rusch hat am 18.12.2025 folgenden Beschluss gefasst:
Der Pachtzins wird entsprechend der Festlegung in der Satzung § 9 in der Kasse behalten und für kulturelle Zwecke verwendet.
Der Anspruch auf Auszahlung ist binnen 4 Wochen nach Bekanntgabe im Amtsblatt des Amtes Parchimer Umland schriftlich oder mündlich mit Eigentumsnachweis geltend zu machen.
Diese Festlegung gilt für die Jahre 2026/27 und 2027/28.
§ 6 Absatz 2e sieht die Verwendung und Erhebung von Umlagen vor, von denen 20% Verwaltungsgebühren bei der Jagdgenossenschaft verbleiben.
Raduhn, den 19.12.2025