Die Verbandsversammlung des Westprignitzer Trinkwasser- und Abwasserzweckverbandes hat in ihrer Sitzung am 18.09.2023 beschlossen (Beschluss 05/79/23), die Durchführung bestimmter Vollstreckungsaufgaben durch eine Vollstreckungsdienstkraft des Westprignitzer Trinkwasser- und Abwasserzweckverbandes (WTAZV) im Auftrag der Gemeinde Karstädt zu beenden und die Verbandsvorsteherin ermächtigt, die bestehende mandatierende öffentlich-rechtliche Vereinbarung mit Wirkung zum 31. Oktober 2023 zu kündigen.
Die am 22.11.2017 zwischen der Gemeinde Karstädt und dem WTAZV geschlossene öffentlich-rechtliche Vereinbarung zur Durchführung von bestimmten Vollstreckungsaufgaben wurde gekündigt und endet am 31.10.2023.
Perleberg, den 20.09.2023