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Amt Parchimer Umland
Ausgabe 10/2023
Amtliche Bekanntmachungen
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Bekanntmachung des Amtes Parchimer-Umland für die Gemeinde Spornitz

Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 2 BauGB für den Bebauungsplan Nr. 8 im Parallelverfahren mit der 2. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Spornitz

Die Gemeinde Spornitz hat am 07.09.2022 die Aufstellung des Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 8 „Solarpark“ und der 2. Änd. des Flächennutzungsplanes im Parallelverfahren gem. § 8 Abs. 3 BauGB beschlossen. Die Geltungsbereiche umfassen die Flurstücke 21, 22/1, 23, 24, 31, 33, 34, 35, 36, 37, 38 und 39 der Flur 10 sowie das Flurstück 1 der Flur 12, Gemarkung Spornitz.

Folgende umweltrelevanten Informationen sind verfügbar:

  1. Umweltbericht (Teil der Begründung)
  2. Grünordnerischer Fachbeitrag, GSP, Stand: August 2023
  3. Fachbeitrag Artenschutz und FFH-Vorprüfung, Planungsgemeinschaft Mensch & Umwelt, Stand: Juli 2023
  4. Blendgutachten, SolPEG, Stand April 2023
  5. Stellungnahmen aus der frühzeitigen Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung nach §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB

1.

Umweltbezogene Informationen zum Schutzgut Mensch und seine Gesundheit sowie die Bevölkerung insgesamt

finden sich in (1), (4) und (5). Es werden nachfolgende Aussagen getroffen:

Aussagen zu schutzwürdigen Nutzungen, Erholungsnutzung der Landschaft

Aussagen zu den zu erwartenden Beeinträchtigungen durch Blendwirkungen und Lärmemissionen sowie zu möglichen Maßnahmen zur Vermeidung und Minimierung der zu erwartenden Beeinträchtigungen insbesondere durch Sichtschutzmaßnahmen

2.

Umweltbezogene Informationen zum Schutzgut Boden und Fläche:

finden sich in (1) und (5). Es werden nachfolgende Aussagen getroffen:

Aussagen zur derzeitigen Flächennutzung, zum Naturraum, Beschreibung und Bewertung des Bodenzustandes (Informationen zu den natürlichen Bodenfunktionen, Aussagen zur Bodenbeschaffenheit und zum Bodenschutz)

Aussagen zu Änderungen in der Flächennutzung, zu den zu erwartenden Beeinträchtigungen des Bodens sowie zu möglichen Maßnahmen zur Vermeidung und Minimierung von Eingriffen durch Regelungen zur Flächenversiegelung und zum Geländeerhalt. Ermittlung des zu erwartenden Eingriffs und Aussagen zu den erforderlichen Ausgleichsmaßnahmen.

3.

Umweltbezogene Informationen zum Schutzgut Wasser

finden sich in (1) und (5). Es werden nachfolgende Aussagen getroffen:

Aussagen zu den vorhandenen Grund- und Oberflächengewässern

Aussagen zu den zu erwartenden Auswirkungen im Wasserregiment sowie zur Vermeidung und Minimierung von Eingriffen durch das veränderte Versicherungsmuster auf der Fläche

4.

Umweltbezogene Informationen zum Schutzgut Pflanzen und Tiere, biologische Vielfalt:

finden sich in (1), (2) und (4). Es werden nachfolgende Aussagen getroffen:

Beschreibung und Bewertung der Flächennutzungen und zu bestehenden Vegetationsstrukturen sowie zu planungsrelevanten Tierarten, insbesondere geschützte Arten nach §44 BNatSchG, mit dem Schwerpunkt auf planungsrelevante Brutvögel

Aussagen erwartenden Auswirkungen auf Vegetationsstrukturen und Aussagen zur Vermeidung und Minimierung dieser Auswirkungen

Aussagen zur Erheblichkeit der Planung im Sinne des Artenschutzes nach § 44 BNatSchG, inkl. von Lebensraumverlusten und Störwirkungen sowie daraus abgeleiteten erforderlichen artenschutzrechtlichen Vermeidungsmaßnahmen

Bewertung der Erheblichkeit im Sinne der Eingriffsregelung nach §§ 13/14 BNatSchG sowie Ermittlung und Darstellung des erforderlichen Ausgleichs (vorgezogenen artenschutzrechtlichen Ausgleichsmaßnahmen für Offenlandbrüter und Fischadler)

5.

Umweltbezogene Informationen zu Biotopen:

finden sich in (1), (2), (3) und (5). Es werden nachfolgende Aussagen getroffen:

Aussagen zum Vorkommen gesetzlich geschützter Biotope

6.

Umweltbezogene Informationen zum Schutzgut Klima und Luft

finden sich in (1). Es werden nachfolgende Aussagen getroffen:

Aussagen zu den klimatischen und lufthygienischen Bedingungen und zum Lokalklima

Aussagen zu möglichen Auswirkungen auf das Lokalklima / mikroklimatische Veränderungen und die globale Klimasituation sowie Aussagen zu lokalklimatischen Vermeidungs- und Minimierungsmaßnahmen

7.

Umweltbezogene Informationen zum Schutzgut Landschaft und Landschaftsbild

finden sich in (1) und (4). Es werden nachfolgende Aussagen getroffen:

Aussagen zum Naturraum, zu vorhandenen Landschaftselementen, zu bestehenden Blickbeziehungen insbesondere zu Kulturdenkmälern, zu Vorbelastungen durch Infrastruktureinrichtungen

Aussagen zu Auswirkungen auf den Landschaftsraum sowie zu Maßnahmen zur Vermeidung und Minimierung der zu erwartenden Beeinträchtigungen.

8.

Umweltbezogene Informationen zum NATURA-2000-Gebiete

finden sich in (1), (3) und (5). Es werden nachfolgende Aussagen getroffen:

Das EU-Vogelschutzgebiet DE_2535-402 „Lewitz“ grenzt östlich an das Teilgebiet A an. An das Teilgebiet B grenzt unmittelbar südlich das FFH-Gebiet DE_2636-301 „Sonnenberg bei Parchim“ an

Aussagen zu den zu erwartenden Auswirkungen auf Natura-2000 Gebiete

9.

Umweltbezogene Informationen zum Kulturgüter und sonstige Sachgüter

finden sich in (1) und (5). Es werden nachfolgende Aussagen getroffen:

Aussagen zum Vorhandensein archäologischer Kulturdenkmäler und zu Kulturdenkmälern in der Umgebung sowie zum Umgang bei ev. archäologischen Funden.

Aussagen zu möglichen Auswirkungen auf die Archäologische Bodendenkmale (Parchimer Landwehr und weitere) sowie ihre Umgebungsbereiche. Aussagen zu Maßnahmen zur Vermeidung und Minimierung von Beeinträchtigungen auf diese

10.

Umweltbezogene Informationen zum Wirkungsgefüge

finden sich in (1). Es werden nachfolgende Aussagen getroffen:

Wechselwirkungen sind abhängig von den Wechselbeziehungen, also von den Wirkbeziehungen zwischen den einzelnen Schutzgütern oder innerhalb der Schutzgüter.

Wirkkomplexe mit schutzgutübergreifenden Wirkungsnetzen, die eine hohe Eingriffsempfindlichkeit aufweisen und i.d.R. nicht wiederherstellbar sind, werden durch die Planung nicht verursacht.

Die diesen Informationen zugrundeliegenden Unterlagen liegen ebenfalls aus.

Die für die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 8 und der 2. Änd. des Flächennutzungsplanes erarbeiteten Unterlagen können im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch in der Zeit vom

10.11.2023 bis 11.12.2023

im Amt Parchimer Umland, Walter-Hase-Str. 42, 19370 Parchim, Raum 112 während der allgemeinen Dienstzeiten

Montag:

09:00 Uhr - 12:00 Uhr

Dienstag:

09:00 Uhr - 12:00 Uhr sowie

14:00 Uhr - 16:00 Uhr

Mittwoch:

geschlossen

Donnerstag:

09:00 Uhr - 12:00 Uhr sowie

14:00 Uhr - 18:00 Uhr

Freitag:

geschlossen

eingesehen werden. Weiterhin stehen alle Unterlagen zum Vorhabenbezogenen Bebauungsplan,,Solarpark" der Gemeinde Spornitz im Internet unter https://www.amt-parchimer-umland.de/bekanntmachungen/index.php zur Verfügung.

Es können individuelle Zeiten mit den Mitarbeitern vereinbart werden. Termine können Sie telefonisch unter (03871) 4213-27 oder per Mail an mulsow@amtpu.de vereinbaren.

Während der Auslegungsfrist können alle an der Planung

Interessierten die Planunterlagen einsehen sowie Stellungnahmen hierzu elektronisch, schriftlich oder während der Dienststunden zur Niederschrift abgeben. Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können.

Die Geltungsbereiche des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 8 sowie der 2. Änderung des Flächennutzungsplanes sind in den nachstehend abgedruckten Übersichtsplänen durch Umrandung gekennzeichnet.

Spornitz, den 18.10.2022