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Amt Parchimer Umland
Ausgabe 10/2025
Amtliche Bekanntmachungen
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Bekanntmachung Vorentwurf vhb B-Plan Nr. 16

Amt Parchimer Umland

Gemeinde Ziegendorf

Betr.: Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 16 „Batteriepark Ziegendorf inkl. Umspannwerk"

Hier: Bekanntmachung des Vorentwurfes vorha benbezogener Bebauungsplan Nr. 16 „Batteriepark Ziegendorf inkl. Umspannwerk" der Gemeinde Ziegendorf, gemäß § 2 Abs. 1 BauGB sowie der frühzeitigen Unterrichtung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB

Sehr geehrte Damen und Herren,

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Ziegendorf hat am 11.06.2025 den Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 16 „Batteriepark Ziegendorf inkl, Umspannwerk" gefasst. Der Bebauungsplan soll die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung und den Betrieb einer stationären Batteriespeicheranlage inkl. Umspannwerk schaffen. Eine Umweltprüfung wird auf Ebene des Bebauungsplanes durchgefuhrt.

Der räumliche Geltungsbereich umfasst vier Flurstücke der Gemeinde Ziegendorf, Gemarkung Meierstorf; Flur 4; Flurstücke 78, 80, 81 & 82 mit einer Größe von ca. 12,4 - 13 ha. Das Plangebiet befindet sich ca. 620 m südlich der Ortslage Meierstorf. Die verkehrliche Erschließung erfolgt über das gemeindeeigene Flurstück 78 zur Landesstraße LO8.

Ziele und Zwecke der Planung:

Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Errichtung und zum Betrieb eines Batterieparks inkl. Umspannwerk im Zusammenhang mit der Erzeugung und Einspeisung von Grünstrom in das öffentliche Netz sowie der Speichemutzung zur Netzentlastung.

Netzdienliche Speicherung von Solarstrom/Emeuerbaren zur Netzstabilisierung und Lastverschiebung,

Sicherung der erforderlichen technischen Nebenanlagen (Trafostation, Umspann-/Schaltanlage, Einzäunung, Zufahrt, Löschwasser/Brandschutz),

Regelungen zu Immissionsschutz, Erschließung, Grünordnungs-/Ausgleichsmaßnahmen, Artenschutz, Regenwasserbewirtschaftung

Sicherstellung von Anforderungen an den Brand- und Umweltschutz,

Begrenzung der baulichen Anlagen: Batteriespeicher-Container bis max. 6 m Höhe, Trafostationen/Umspannwerke bis max. 8 m Höhe, Kameramasten bis max. 5 m Höhe.

Erforderliche Ausgleichsmaßnahmen sowie die dafür notwendigen Flächen werden festgesetzt. Im Zuge des Bauleitplanverfahrens ist zu klären, inwieweit Einwirkungen auf die Schutzgüter bestehen.

Im Rahmen der Bauleitplanung erfolgt eine Umweltprüfung gemäß § 2 Abs. 4 BauGB; die Ergebnisse werden in einem gesonderten Umweltbericht dargelegt. Eine Änderung des Flächennutzungsplanes wird parallel durchgeführt.

Wir bitten Sie, dabei das am 7. Juli 2022 durch den Bundestag beschlossene Gesetz zu Sofortmaßnahmen für einen beschleunigten Ausbau der erneuerbaren Energien und weiteren Maßnahmen im Stromsektor (Drucksache 315/22) und die darin enthaltene Änderung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG), wonach

die Errichtung und der Betrieb von Anlagen zur Erzeugung erneuerbarer Energien sowie den dazugehörigen Nebenanlagen im überragenden öffentlichen Interesse liegen,

der öffentlichen Sicherheit dienen und

die erneuerbaren Energien als vorrangiger Belang in die jeweils durchzuführenden Schutzgüterabwägungen eingebracht werden sollen, bis die Stromerzeugung im Bundesgebiet nahezu treibhausgasneutral ist, entsprechend zu berücksichtigen.

Ihre Stellungnahme erwarten wir bis einschließlich zum 05.12.2025

Liegt bis zu diesem Zeitpunkt keine Stellungnahme vor, so geht die Gemeinde Ziegendorf davon aus, dass von Ihnen zu vertretende öffentliche Belange der Planung nicht entgegenstehen.

Gemäß § 4b BauGB wird die S.I.G. durch die Gemeinde Ziegendorf zur Einholung der Stellungnahmen bevollmächtigt (Vollmacht vom 02.10.2025, s. Anlage).

Die Stellungnahmen sind daher schriftlich an:

S.I.G. - DR.-ING. STEFFEN GmbH

Am Campus 1-11, Haus 4

18182 Bentwisch

oder per E-Mail an info@sig-mv.de

zu richten.

Der Vorentwurf des Bebauungsplanes „Batteriepark Ziegendorf inkl. Umspannwerk' der Gemeinde Ziegendorf einschließlich der zugehörigen Begründung ist dem Schreiben digital beigefügt (s. Anlage).

Sofern Sie es wünschen, erhalten Sie selbstverständlich umgehend ein Papierexemplar.

Gemäß § 3 Abs. 1 BauGB ist die Öffentlichkeit möglichst frühzeitig über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung, sich wesentlich unterscheidende Lösungen, die für die Neugestaltung oder Entwicklung eines Gebiets in Betracht kommen, und die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung öffentlich zu unterrichten; ihr ist Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung zu geben.

Dazu wird der Vorentwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans „Batteriepark Ziegendorf inkl. Umspannwerk" (Stand 09.2025) der Gemeinde Ziegendorf nebst Begründung in der Veröffentlichungsfrist vom

05.11.2025 bis einschließlich 05.12.2025

im Amt Parchimer Umland, Walter-Hase-Str. 42, 19370 Parchim, im Sachbereich Gemeindeplanung/Bauverwaltung, Raum 210, während folgender Zeiten

Montag:

9:00 - 12:00 Uhr

Dienstag:

9:00 - 12:00 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr

Donnerstag:

9:00 - 12:00 Uhr und 14:00 - 18:00 Uhr

oder nach vorheriger Vereinbarung unter der E-Mail-Adresse stappenbeck@amtpu.de zu jedermanns Einsicht öffentlich ausgelegt. Die Öffentlichkeit wird über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung unterrichtet, um ihr Gelegenheit zur Außerung und Erörterung zu geben.

Parallel dazu sind die vollständigen Unterlagen zum Vorentwurf des Bebauungsplanes,Batteriepark Ziegendorf inkl. Umspannwerk" der Gemeinde Ziegendorf auf der Internetseite des Amtes Parchimer Umland unter dem Link http://amt-parchimer-umland.de/bekanntmachungen/index.php sowie auf dem Bau- und Planungsportal MV (httos://bolan.geodaten-mv.de/bauportal/Plaene in Aufstellung) veröffentlicht.

Die zur Auslage kommenden Unterlagen entsprechen den Ihnen zugesandten Dokumenten.

Hinweis zum Datenschutz:

Mit Ihrer Stellungnahme beteiligen Sie sich am Verfahren zur Aufstellung eines Bauleitplans. Soweit es für die Bearbeitung Ihrer Stellungnahme erforderlich ist, verarbeiten wir Ihre personenbezogenen Daten. Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf Grundlage des Artikels 6 Abs. 1 Buchstabe c bzw. e Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) I.V.m. § 3 BauGB und dem Landesdatenschutzgesetz (DSG M-V). Ihre personenbezogenen Daten, die Sie uns zur Bearbeitung Ihrer Stellungnahme zur Verfügung stellen oder von denen wir bei der Bearbeitung Kenntnis erlangen, werden zu keinem anderen Zweck als der Bearbeitung Ihrer Stellungnahme verwendet. Ihre personenbezogenen Daten werden Bestandteil der Originalakte der Satzung. Für die Behandlung der Beschlussvorlage (Abwägungsbeschluss) im Öffentlichen Teil der Sitzung der Gemeinde werden Ihre personenbezogenen Daten anonymisiert. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen zum Datenschutz entnehmen Sie bitte der Datenschutzerklärung des Amtes Parchimer Umalnd, welche mit ausliegt.

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