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Amt Parchimer Umland
Ausgabe 11/2023
Amtliche Bekanntmachungen
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Bekanntmachung des Staatlichen Amtes für Landwirtschaft und Umwelt Westmecklenburg

Staatliches Amt für Landwirtschaft

und Umwelt Westmecklenburg

- Flurneuordnungsbehörde -

Bleicherufer 13

19053 Schwerin

Flurneuordnungsverfahren Spornitz-Ost

Landkreis Ludwigslust-Parchim

Stadt Parchim, Gemeinde Spornitz

Aktenzeichen: 5433.3-76-34246 — Schwerin, 06.11.2023

Ausfertigung

Öffentliche Bekanntmachung für die Stadt Parchim und die Gemeinde Spornitz

Bekanntgabe und Erläuterung des Flurneuordnungsplans sowie Ladung zum Anhörungstermin im Flurneuordnungsverfahren „Spornitz-Ost"

Gemäß § 59 Abs. 3 des Landwirtschaftsanpassungsgesetzes (LwAnpG) in Verbindung mit § 59 des Flurbereinigungsgesetz (FlurbG) ist der Flurneuordnungsplan den Beteiligten1) am Verfahren bekannt zu geben. Hierzu erhalten die Teilnehmer2) neben der Ladung einen sie betreffenden Auszug des Flurneuordnungsplans, bestehend aus Nachweisen und Karten übersandt.

Auslegung und Erläuterungstermine: 27.11.2023 bis 30.11.2023

Am 27.11.2023 liegt der Plantext für die Teilnehmer und insbesondere für die Nebenbeteiligten3) im Dorfgemeinschaftshaus Spornitz, Bahnhofstraße 6 in 19372 Spornitz von 9:00 Uhr bis 12:00 Uhr und von 13:00 Uhr bis 15:30 Uhr zur Einsichtnahme aus. Zeitgleich mit der Auslegung finden hier die Erläuterungen zu den jeweiligen Abfindungen (Einzeltermine) und für zu beantragende Grenzanzeigen statt.

Vom 28.11.2023 bis 30.11.2023 erfolgt die Auslegung im Staatlichen Amt für Landwirtschaft und Umwelt Westmecklenburg, Bleicherufer 13, 19053 Schwerin, Raum 512, jeweils von 9.00 - 12.00 Uhr und 13.30 - 15.30 Uhr. In diesem Zeitraum stehen die Bearbeiter Herr Stadie und Frau Meyer (Tel.-Nr. 0385/58866331 und 0385/58866338) für gewünschte Erläuterungen der Verfahrensunterlagen, der neuen Feldeinteilung und zur Klärung weiterer Fragen zur Verfügung.

Zur Vermeidung längerer Wartezeiten wird gebeten, mit den Bearbeitern vorab einen Termin in diesem Zeitraum zu vereinbaren.

Termine für gewünschte Grenzanzeigen: 13.12.2023 und 14.12.2023

Die Anzeige der neuen Grundstücke in der Örtlichkeit (Grenzanzeige vor Ort) wird nur auf Wunsch durchgeführt. Hierzu sind entweder im vorherigen Erläuterungstermin oder telefonisch bis einschließlich 01.12.2023 mit den o. g. Bearbeitern Termine zu vereinbaren.

Anhörungstermin zur Entgegennahme von Widersprüchen:

am Donnerstag, den 21.12.2023,

um 10 Uhr,

im Staatlichen Amt für Landwirtschaft und Umwelt Westmecklenburg, Bleicherufer 13, 19053 Schwerin, Raum 515

Das Erscheinen im Anhörungstermin ist nur für denjenigen Beteiligten erforderlich, der gegen den Flurneuordnungsplan Widerspruch einlegen möchte.

Die Widerspruchsführer werden hiermit zu diesem Termin frist- und formgerecht geladen.

Ich weise ausdrücklich darauf hin, dass gern. § 59 Abs. 2 Flurbereinigungsgesetz (FlurbG) Widersprüche gegen den Flurneuordnungsplan zur Vermeidung des Ausschlusses nur in diesem Anhörungstermin vorgebracht werden können.

Allgemeine Auskünfte und Erläuterungen werden im Anhörungstermin grundsätzlich nicht mehr erteilt. Dafür sind die vorgenannten Erläuterungstermine vorgesehen.

Änderung der Wertermittlung

Mit dem Flurneuordnungsplan wird die Wertermittlung geändert. Die Änderungen ergeben sich aus den Ziffern 3.2 bis 3.3 des textlichen Teils und sind zu den o.g. Zeiten einsehbar.

Gegen die Änderung der Feststellung der Ergebnisse der Wertermittlung kann innerhalb eines Monats nach Zugang dieses Schreibens Widerspruch beim Staatlichen Amt für Landwirtschaft und Umwelt Westmecklenburg, Sitz Schwerin erhoben werden.

Allgemeine Hinweise:

Versäumt ein Beteiligter einen Termin oder erklärt er sich nicht bis zum Schluss des Termins über den Verhandlungsgegenstand, so wird angenommen, dass er mit dem Ergebnis der Verhandlung einverstanden ist. Hierauf weise ich gemäß § 134 Abs. 1 FlurbG hin.

Beteiligte, die an der Wahrnehmung der Termine verhindert sind, können sich durch einen Bevollmächtigten vertreten lassen. Der/Die Bevollmächtigte hat sich durch eine amtlich beglaubigte Vollmacht auszuweisen. Vollmachtsvordrucke sind beim Staatlichen Amt für Landwirtschaft und Umwelt Westmecklenburg erhältlich. Im Interesse der Beteiligten wird empfohlen zu dem Termin persönlich zu erscheinen.

Im Auftrag

gez. W. Reiners

(LS)

Leiter der Abteilung Integrierte ländliche
Entwicklung

____

1)

Teilnehmer und Nebenbeteiligte (siehe 2) und 3)) stellen die Beteiligten am Verfahren dar.

2)

Teilnehmer gemäß § 10 Nr. 1 FlurbG:

o

die Eigentümer und Erbbauberechtigten der zum Flurneuordnungsgebiet gehörenden Grundstücke

o

die Eigentümer von i. S. v. § 64 LwAnpG zusammenführungsfähigen Gebäuden und baulichen Anlagen auf Flächen im Flurneuordnungsgebiet.

3)

Nebenbeteiligte gemäß § 10 Nr. 2 FlurbG:

o

insbesondere die Gemeinden und andere Körperschaften des öffentlichen Rechts, in deren Bezirk Grundstücke vom Flurneuordnungsverfahren betroffen sind

o

die Inhaber von Rechten an den zum Flurneuordnungsgebiet gehörenden Flurstücken

o

die Inhaber von Rechten an Gebäuden und baulichen Anlagen auf Flächen im Flurneuordnungsgebiet

o

die Empfänger von Grundstücken oder i. S. v. § 64 LwAnpG zusammenführungsfähigen Gebäuden und baulichen Anlagen aufgrund von Verzichtserklärungen

o

Eigentümer von an das Verfahrensgebiet angrenzenden Grundstücken, soweit sie bei der Festlegung der Verfahrensgrenze bezüglich Grenzfeststellung und -abmarkung nach Katasterrecht zu beteiligen sind und eine Beteiligung bisher unterblieben ist.

Ausfertigungsvermerk:

Die Ausfertigung stimmt mit der Urschift überein und wurde zum Zwecke der Bekanntgabe erstellt.

Ausgefertigt:

Schwerin, 06.11.2023

Im Auftrag

Stadie